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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 406 ZPO vom 2024

Art. 406 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 406 Gerichtsstandsvereinbarung

Die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit ihres Abschlusses gegolten hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 406 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP200048ForderungGericht; Gerichtsstand; Zuständigkeit; Parteien; Vertrag; Auflage; EDING; Einrede; Verfahren; Gerichtsstandsvereinbarung; Obergericht; Kantons; Geschäfts; Beschw; Rückseite; Verträgen; Amtes; Einlassung; Unzuständi; Bestellvertrag; Kopie
ZHPP170059Forderung (örtliche Zuständigkeit)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gericht; Gerichtsstand; Vorinstanz; Entscheid; Berufungsbeklagte; Parteien; Rechtsmittel; Vertrag; Zwischenentscheid; Dielsdorf; Leasingvertrag; Berufungsverfahren; Rechtspflege; Kanton; Tatsache; Negativbestätigung; Kantons; Gerichtsstandsvereinbarung; Leistung; Gesuch; Sinne; Fahrzeug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.16 (AG.2016.290)ForderungBerufung; Berufungskläger; Entscheid; Recht; Vorinstanz; Gericht; Berufungsbeklagte; Gerichtsstand; Basel; Klausel; Unterschrift; Basel-Stadt; GestG; Rechtsmittel; Zivilgericht; Erwägungen; Schweizerischen; Zivilprozessordnung; Appellationsgericht; Parteien; Leasingnehmerin; Leasingvertrag; Berufungsbeklagten; Gerichtsstandsklausel; Höhe; Unterschriften; Verfahren
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schweizer, WilliBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, Schweizer, WilliBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017