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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 404 ZPO vom 2024

Art. 404 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 404 Weitergelten des bisherigen Rechts

1 Für Verfahren, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtshängig sind, gilt das bisherige Verfahrensrecht bis zum Abschluss vor der betroffenen Instanz.

2 Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem neuen Recht. Eine bestehende Zuständigkeit nach dem alten Recht bleibt erhalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220013Arbeitsrechtliche ForderungBeklagte; Beklagten; Arbeit; Vorinstanz; Konkurrenz; Kündigung; Konventionalstrafe; Berufung; Recht; Konkurrenzverbot; Verfahren; Schaden; Kunde; Geschäft; Kunden; Arbeitnehmer; Verfahrens; Herabsetzung; Parteien; Urteil; Manager; Arbeitsverhältnis; Gericht; ätig
ZHLY230021Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen)Liegenschaft; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Verfügung; Berufung; Liegenschaften; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Grundbuch; Gesuchstellers; Parteien; Gemeinde; Bezirk; Grundstück; Massnahmen; Bezirks; Verhältnismässigkeit; Bezirksgericht; Dienstbarkeiten; Zustimmung; Entscheid; Gericht; Einzelgerichts; Abteilung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV190008Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Verfahren; Abgelehnte; Akten; Ablehnung; Gericht; Verwaltung; Bezirksgericht; Gespräch; Obergericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Vertreter; Abgelehnten; Konkurs; Ausstand; Obergerichts; Verfahrens; Ablehnungsgr; Rechtsmittel; Kantons; Ablehnungsbegehren; Aktennotiz; Vollmacht; Gespräche; Richter; Entscheid
ZHVV190007Ablehnungsbegehren gegen einen Bezirksrichter in Sachen der Parteien betreffend KollokationsklageGesuchsteller; Recht; Abgelehnte; Verfahren; Ablehnung; Gericht; Akten; Gespräch; Abgelehnten; Obergericht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Eingabe; Ausstand; Vertreter; Obergerichts; Verfahrens; Gesuchstellers; Rechtsmittel; Ablehnungsgr; Kantons; Ablehnungsbegehren; Aktennotiz; Gesuchsgegnerin; Gespräche; Entscheid; Richter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 321 (4A_524/2015)Ermächtigung zur Ersatzvornahme (Art. 98 Abs. 1 und Art. 366 Abs. 2 OR; Art. 221 Abs. 1 lit. b, Art. 236 Abs. 3, Art. 250 lit. a Ziff. 4, Art. 337 Abs. 1, Art. 338 Abs. 1, Art. 339 Abs. 2 und Art. 343 Abs. 1 lit. e ZPO). Tragweite von Art. 98 Abs. 1 OR und dessen Umsetzung in der ZPO: Steht die Leistungspflicht nicht fest, kann der Leistungsempfänger nicht direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme klagen und die Leistungspflicht vorfrageweise beurteilen lassen. Er muss vielmehr eine Leistungsklage einreichen, die er mit einem Begehren um Anordnung von Vollstreckungsmassnahmen verbinden kann. Oder er kann zunächst ein separates Urteil über die Leistungspflicht erwirken und dieses danach vollstrecken lassen (E. 4 und 5). Ersatzvornahme; Leistung; Vollstreckung; Ermächtigung; Recht; Verfahren; Erfüllungstheorie; Zivilprozessordnung; Erfüllungstheorie; Leistungspflicht; Leistungsurteil; Schuldner; Begehren; Anspruch; Erfüllungsanspruch; Gläubiger; Verpflichtung; Schweizerische; Vollstreckungstheorie; Urteil; Vollstreckungstheorie; Kommentar; GAUCH; Obligationenrecht; KOLLER; Schäden; Berner; Vollstreckungsmassnahme
140 II 298 (8C_864/2013)§ 71 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG) in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung in Verbindung mit Art. 404 ZPO. Ausführungen zur Frage der Rechtshängigkeit eines Verwaltungsverfahrens (E. 5). Recht; Verfahren; Zweckverband; Rechtsmittel; Verwaltungsverfahren; Vorbem; Verfahrens; Entscheid; Beschluss; Verfügung; Rechtshängigkeit; Bezirksrat; Vorschriften; Vorinstanz; Instanz; Behörde; Kantons; Lohnklasse; Zeitpunkt; Amtes; Person; Verwaltungsrechtspflege; Lohneinstufung; Verwaltungsverfahrens; Spital; Stufe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6175/2013Zölleügung; Verfügung; Recht; Bürgschaft; Verwaltung; Bundes; Vertrag; Steuer; Mineralölsteuer; öffentlich-rechtlich; Abgabe; MinöStV; Urteil; öffentlich-rechtliche; Entscheid; Vorinstanz; Dispositiv; Bürgschaften; Verfahren; Nichtig; Behörde; Klage; Nichtigkeit; Rechtskraft; Verfügungen; Vorschrift; Dispositiv-Ziff; Rechtsvorschlag; BVGer
BVGE 2015/15ZölleVerfügung; Recht; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Klage; Nichtig; Vorschrift; Rechtsverhältnis; Nichtigkeit; Verfügungen; Rechtskraft; Behörde; Dispositiv; Verträge; Vorschriften; Vorinstanz; Dispositiv-Ziff

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Seiler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
Sutter-Somm, Hasenböhler, Seiler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016