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Obligationenrecht (OR)

Art. 404 OR vom 2024

Art. 404 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 404 Gründe 1. Widerruf, Kündigung

1 Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.

2 Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 404 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210003ForderungVertrag; Vertrags; Beklagte; Beklagten; Kündigung; Parteien; Gerichtsstand; Recht; Service; Offerte; Firewall; Gerichtsstands; Vertragsofferte; Dienstleistung; Vertrauen; Gerichtsstandsklausel; E-Mail; Hinweis; Auftrag; Leistung; Urteil; Offerte; Kunde; Hardware; Policy; Dienstleistungen
ZHHG200096ForderungZahlung; Beklagten; Recht; Parteien; Vertrag; Zahlung; Vertrags; Widerklage; Provision; Forderung; Beweis; Leistung; Agent; Vorauszahlung; Akontozahlung; Vorauszahlungen; Auftrag; Rechtsbegehren; Akontozahlungen; Klage; Streit; Kündigung; Rückforderung; Betreibung; Vertragsverhältnis; Hauptklage; Anspruch; Forderung; ätig
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2003.00234Gesamtleistungswettbewerb für eine DoppelturnhalleVergabe; Projekt; Verfahren; Projekte; Wettbewerbs; Preis; Zuschlag; Parteien; Empfehlung; Weiterbearbeitung; Beschwerdeführenden; Verfahrens; SubmV; Vergabebehörde; Preisgericht; Entscheid; Verwaltungsgericht; SIA-Ordnung; Gewinner; Primarschulgemeinde; Totalunternehmervertrags; Punkte; Vergabeentscheid; Entschädigungsfolgen; Akteneinsicht
ZHVK.2000.00007Auslegung eines verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen Gemeinwesen und Privatunternehmen über die Entsorgung des Sickerwassers einer Klärschlammdeponie.Klärschlamm; Deponie; Sickerwasser; Beklagten; Stadt; Verpflichtung; Parteien; Entsorgung; Vertrag; Klage; Klärschlamms; Über; Sickerwassers; Vereinbarung; Glauben; Vertrags; Firma; Kündigung; Klärschlammzwischenlager; Recht; Kanton; Zeitpunkt; Abwasservorbehandlungsanlage; Kläranlage; Übergangs; Regelung; Abmachung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 43 (4A_269/2017)Art. 394 und 412 OR; Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar. Abgrenzung zwischen Auftrag und Mäklervertrag: Grundsätze. Qualifikation einer Vereinbarung, welche eine erfolgsabhängige Honorierung vorsieht (E. 3).
Regeste b
Editionsbegehren. Abgrenzung zwischen materiellrechtlichem Auskunftsanspruch und zivilprozessualem Editionsbegehren (E. 4).
Auftrag; Erfolg; Mäkler; Vertrag; Mandat; Verkauf; Mäklervertrag; Entschädigung; Mandats; Transaktion; Auftraggeber; Mandatsvereinbarung; Beauftragte; Vertrags; Vorinstanz; Edition; Leistung; Editionsbegehren; Leistungen; Erfolgsfall; Erfolgskommission; Beklagten; Vermittlung; Vertrages; Verweis; Beratung; Ziffer; Verkaufs
136 III 401 (5A_827/2009)Persönlichkeitsschutz; Recht am eigenen Bild; vertraglich vereinbarte Veröffentlichung von erotischen Fotos im Internet. Das Recht am eigenen Bild ist eine Unterart des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 28 Abs. 1 ZGB). Stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, so kann das Recht am eigenen Bild Gegenstand vertraglicher und unwiderruflicher Verpflichtungen sein; eine vereinbarte Rücktrittsentschädigung ist an sich verbindlich (E. 5.2). Rechtswirksame Einwilligung zur Veröffentlichung eigener erotischer Bilder im Internet vorliegend bejaht (E. 5.3). Der Vertrag über die Veröffentlichung eigener Bilder erotischen Inhalts im Internet verstösst weder gegen Art. 27 ZGB noch gegen Art. 20 OR (E. 5.4). Recht zum Rücktritt vom Vertrag ohne Bezahlung der vereinbarten Rücktrittsentschädigung im konkreten Fall verneint (E. 5.5 und 5.6). Recht; Einwilligung; Persönlichkeit; Internet; Rücktritt; Bilder; Verpflichtung; Veröffentlichung; Fotos; Vertrag; Rücktrittsentschädigung; AEBI-MÜLLER; Kernbereich; Bindung; Urteil; Vermittlungs; Verpflichtungen; Entschädigung; Obergericht; Persönlichkeitsverletzung; BÄCHLI; Bildes; Interessen; Bezahlung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6297/2023Post (Übriges)Arbeit; Vorinstanz; Kurier; Gebühr; Ferien; Verfügung; Gebühren; Verfahren; Arbeitsvertrag; Kurierfahrer; Arbeitsbedingungen; Recht; PostCom; Verwaltungssanktion; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Mindeststandards; Verfahrenskosten; Vereinbarung; Rüebli; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Gebührenreglement; Einhaltung
B-5181/2018CollocamentoRsquo;; Rsquo;art; OEm-LC; Rsquo;impiego; Direttive; Tribunale; ;ambito; ;autorità; Rsquo;autorità; Svizzera; Rsquo;ambito; ;ordine; Rsquo;estero; -mail; Nella; Rsquo;ordine; ;attività; Rsquo;attività; Secondo; ;obbligo; Rsquo;autorizzazione; Lrsquo;art; ;economia; Rsquo;ordinanza; ;interpretazione; ;agenzia; Rsquo;agenzia; Rsquo;interpretazione; Rsquo;obbligo; WEIBEL

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.29Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz.Beschuldigte; Bundes; Tinner; Apos;; Beschuldigten; Herstellung; Marco; Kernwaffen; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Gericht; Anklage; Güter; Kriegsmaterial; Entschädigung; Einzelrichter; Befehl; Recht; Verfahrens; Entwicklung; Verfahren; Steuerung; Fördern; Bundesstrafgericht; Gericht; Waffen; Produkt; Sinne; Schweiz
SK.2013.30Mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 StGB), mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB)Apos;; Beschuldigte; Anklage; Beschuldigten; Geschäft; Gesellschaft; Geschäfts; Verwaltung; Verwaltungsrat; Über; Bundes; Darlehen; Aktie; Aktien; Anklageziffer; Recht; Zahlung; Verfahren; Überweisung; Darlehens; Betrag; Vermögens; Geschäftsführer; Recht; EV-Protokoll; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rolf H. Weber, David Oser, HeinrichBasler Obligationenrecht I2020
Rolf H. Weber, David Oser, HeinrichBasler Obligationenrecht I2020