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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 403 StPO vom 2024

Art. 403 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 403 2. Abschnitt: Verfahren Eintreten

1 Das Berufungsgericht entscheidet in einem schriftlichen Verfahren, ob auf die Berufung einzutreten sei, wenn die Verfahrensleitung oder eine Partei geltend macht:

  • a. die Anmeldung oder Erklärung der Berufung sei verspätet oder unzulässig;
  • b. die Berufung sei im Sinne von Artikel 398 unzulässig;
  • c. es fehlten Prozessvoraussetzungen oder es lägen Prozesshindernisse vor.
  • 2 Es gibt den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme.

    3 Tritt es auf die Berufung nicht ein, so eröffnet es den Parteien den begründeten Nichteintretensentscheid.

    4 Andernfalls trifft die Verfahrensleitung ohne Weiteres die notwendigen Anordnungen zur Durchführung des weiteren Berufungsverfahrens.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 403 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB230453einfache Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte
    ZHSB230384Sexuelle BelästigungBerufung; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Rechtsmittel; Urteil; Abteilung; Berufungserklärung; Berufungsverfahren; Oberrichter; Bezirksgerichtes; Einzelgericht; Privatklägerin; Obergericht; Kantons; Kammer; Stiefel; Präsident; Gerichtsschreiber; Andres; Rechtsanwalt; Staatsanwaltschaft; Zürich-Limmat; Zustellung; Frist; Sinne; Berufungsverfahrens
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2023.52-Berufung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Gericht; Anschlussberufung; Berufungskläger; Recht; Urteil; Gutachten; Basel; Verfahren; Akten; Appellationsgericht; Eingabe; Nichteintreten; Gericht; Entscheid; Sachen; Unterlagen; Zumessung; Bundesgericht; Basel-Stadt; Verstorbene; Parteien; Erwägungen; Sinne; Masses; ürde
    BSSB.2020.57 (AG.2020.640)Wiederherstellung der Frist zur Berufungserklärung; mehrfache Verletzung der VerkehrsregelnBerufung; Berufungsklägerin; Gericht; Frist; Urteil; Verfahren; Berufungserklärung; Verfahrens; Urteils; Säumnis; Staatsanwaltschaft; Basel; Wiederherstellung; Gerichts; Person; Gericht; Sendung; Basel-Stadt; Entscheid; Verfügung; Gesuch; Appellationsgericht; Dreiergericht; Sachen; Verfahrenskosten; Eingabe; Einzelgerichts
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    139 IV 161 (6B_142/2012)Art. 15 Verantwortlichkeitsgesetz; Ermächtigung zur Strafverfolgung eines ehemaligen Angestellten der Bundespolizei. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der Mangel einer fehlenden Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Beamten geheilt wird, wenn die obere kantonale Instanz mit voller tatsächlicher und rechtlicher Kognition zu Beginn des Rechtsmittelverfahrens die Ermächtigung einholt (E. 2.5). Anwendung auf den Einzelfall, in dem die Ermächtigung zur Strafverfolgung einen Tag vor der obergerichtlichen Hauptverhandlung erteilt wurde. Unter Berücksichtigung verschiedener Umstände ist eine definitiv nicht erfüllbare positive Prozessvoraussetzung anzunehmen (E. 2.6). Ermächtigung; Verfahren; Verfahren; Bundes; Verfolgung; Berufung; Vorinstanz; Verfahrens; Verfahrens; Urteil; Instanz; Beginn; Prozessvoraussetzung; Kanton; Kantons; Entscheid; Verantwortlichkeit; Betrug; Rechtsmittelverfahren; Betrugs; Verantwortlichkeitsgesetz; Mangel; Beamten; Rechtsmittelverfahrens; Sinne; Hauptverhandlung; Anzeige; Obergericht; ätet

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CR.2023.9Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Bundes; Kammer; Recht; Verfahren; Verfahren; Anzeige; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Nichtanhandnahme; Gesuchstellers; Verfahrens; Staatsanwalt; Nichtanhandnahmeverfügung; Revisionsverfahren; Beschluss; Ziffer; Berufungskammer; Revisionsgr; Eingabe; Revisionsgründe; Tatsache; Gericht; Staatsanwalts; Urteil
    CN.2021.14Berufung; Bundes; Verfahren; Apos;; Kammer; Filter; Entscheid; Entscheide; BStGer; Urteil; Anklage; Beschuldigte; Rechtsanwalt; Berufungsgegner; Berufungserklärung; Berufungsgegnerin; Verfahrens; Verfahren; Beschuldigten; Urteils; Bundesstrafgericht; Ersatz; Herrn; Beschluss; Parteien; Rubrik; Betrug; ündete

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, Schweizer, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3. Aufl., Zürich2018
    Schweizer, EugsterBasler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung2014