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Obligationenrecht (OR)

Art. 397 OR vom 2024

Art. 397 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 397 Verpflichtungen des Beauftragten 1. Vorschriftsgemässe
Ausführung

1 Hat der Auftraggeber für die Besorgung des übertragenen Geschäftes eine Vorschrift gegeben, so darf der Beauftragte nur insofern davon abweichen, als nach den Umständen die Einholung einer Erlaubnis nicht tunlich und überdies anzunehmen ist, der Auftraggeber würde sie bei Kenntnis der Sachlage erteilt haben.

2 Ist der Beauftragte, ohne dass diese Voraussetzungen zutreffen, zum Nachteil des Auftraggebers von dessen Vorschriften abgewichen, so gilt der Auftrag nur dann als erfüllt, wenn der Beauftragte den daraus erwachsenen Nachteil auf sich nimmt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 397 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200190ForderungRecht; Beklagten; Kunde; Anlage; Kunden; Kredit; Vermö; Urteil; Vermögens; Genehmigung; Kundenberater; Beweis; Konto; Risiken; Bundesgericht; Klage; Risiko; Banking; Conditions; Vertrag; General; Schweizer; Bundesgerichts; Darlehen; Transaktion
ZHHG150277ForderungAnlage; Transaktion; Beklagten; Recht; Transaktionen; Schaden; Produkt; Option; Produkte; Anlagen; Klage; Vermögens; Konto; Beweis; Genehmigung; Kunde; Schadens; Sodann; Conditions; Urteil; Parteien; General; Ausführung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.41 (AG.2017.742)Forderung (BGer-Nr.: 4A_659/2018 vom 18. Mai 2018)Notar; Käufe; Käufer; Käuferbank; Schuld; Zivilgericht; Berufung; Schuldbrief; Parzelle; Klage; Auftrag; Recht; Parteien; Anweisung; Über; Verkäufer; Parzellen; Verkäuferin; Klagebeilage; Offerte; Pfandhaft; Schuldbriefs; Notars; Überweisung; Zahlung; Parteientschädigung; Pfandrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). ändig; Beistand; Beistands; Arbeit; Erwachsenenschutz; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; MAUCHLE; Aufgabe; Hinweisen; Aufgaben; Behörde; Vormunds; Bundesgericht; Qualifikation; Beistände; Fachbeistand; Entschädigung; Fachbeiständin; Bezirk; Beiständin; Abhängigkeit
108 II 197Auftrag, Art. 397 und 398 OR. Sorgfaltspflichten des Beauftragten bei Erteilung von unzweckmässigen oder unerfüllbaren Weisungen durch den Auftraggeber.
Auftrag; Weisung; Projektierung; Auftraggeber; Kantonsgericht; Gebäudekosten; Sorgfaltspflicht; Honorar; Unerfüllbarkeit; Auftragsausführung; Sorgfaltspflichten; Beauftragten; GAUTSCHI; Gutachten; Beklagten; Zeitpunkt; Urteil; Erwägungen; Projektierungsauftrag; Begrenzung; Auffassung; Kostenbegrenzung; Einsicht; Verletzung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-4779/2019BundespersonalArbeit; Vorinstanz; Bundes; Arbeitsverhältnis; Vertrag; Auftrag; Recht; Rekrutierung; Armee; Bundesverwaltung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Vertrags; Arbeitsvertrag; Auftrags; Feststellung; Urteil; Armeestab; Beweis; Parteien; Infrastruktur; Hinsicht; Verfahren; Untersuchung
A-5147/2014BundespersonalBundes; Arbeit; Vertrauensstelle; Vertrag; Bundesverwaltung; Verfügung; Arbeitsverhältnis; Vorinstanz; Recht; Bundespersonal; Auftrag; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Parteien; Qualifikation; Arbeitsvertrag; Feststellung; Urteil; Auftragsverhältnis; Verträge; Vertragsverhältnis; Quot;; Mitarbeiter; Rechtsverhältnis; Schweizerischen; Eidgenossenschaft; önliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2010.13Urkundenfälschung, teilweise evtl. Anstiftung dazu; Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung; qualifizierte Geldwäscherei sowie untauglicher Versuch dazu; Bestechung fremder Amtsträger, evtl. Gehilfenschaft dazu.Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Anklage; Alstom; Apos;; Recht; Bundesanwalt; Bundesanwalts; Bundesanwaltschaft; Geschäft; Ramos; Ramos; Geldwäsche; Gesellschaft; Geldwäscher; Verfahren; Diemer; Ermittlung; Recht; Rechnung; Geldwäscherei; Akten; Vermögens; VE-Diemer; Beweis; Gesellschaften

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, JositschPraxis, 3. Aufl.2017
Schmid, JositschPraxis, 3. Aufl.2017