Art. 396 OR vom 2024
Art. 396 Umfang des Auftrages
1 Ist der Umfang des Auftrages nicht ausdrücklich bezeichnet worden, so bestimmt er sich nach der Natur des zu besorgenden Geschäftes.
2 Insbesondere ist in dem Auftrage auch die Ermächtigung zu den Rechtshandlungen enthalten, die zu dessen Ausführung gehören.
3 Einer besonderen Ermächtigung bedarf der Beauftragte, wenn es sich darum handelt, einen Vergleich abzuschliessen, ein Schiedsgericht anzunehmen, wechselrechtliche Verbindlichkeiten einzugehen, Grundstücke zu veräussern oder zu belasten oder Schenkungen zu machen. (1)
(1) Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 5 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 ([AS 2010 1739]; [BBl 2006 7221]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBES.2023.64 | - | Beschwerde; Recht; Parteien; Auftrag; Beschwerdegegner; Urteil; Amtsgerichtspräsidentin; Vorinstanz; Apos; Vereinbarung; Beweis; Klage; Fragepflicht; Rechtsbeistand; Verfahren; Polatli; Übersetzungsdienstleistungen; Entscheid; Gericht; Fragen; Advokat; Vertrag; Hauptverhandlung; Staates; Frist; Auftrages; Bundesgericht |
SG | HG.2003.23 | Entscheid Art. 396 Abs. 1, Art. 398 OR (SR 220). Aufgrund der gesamten Umstände eines der Beklagten mündlich erteilten Auftrages musste für die Klägerin erkennbar sein, dass der DC-3 Pre Buy Inspection Report der Beklagten, der nur auf einer an einem Tag durchgeführten, visuellen Prüfung basierte, ohne die angekündigte Offerte und ohne Kostenvoranschlag keine genügende Basis für einen Kaufentscheid sein konnte. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten bei der Durchführung der visuellen Befundung ist zu verneinen (Handelsgericht, 19. Juni 2006, HG.2003.23). | ägact; Beklagten; Inspection; Flugzeug; Report; Überflug; Klage; Pre-Purchase; Bericht; Brüssel; Schaden; Auftrag; Zustand; Kosten; Begutachtung; Inspektion; Prüfung; Kaufentscheid; Kaufvertrag; Resultat; Kostenvoranschlag; Klageantwort; Vertrag; Check |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
99 II 39 | Art. 32 ff. OR; Stellvertretung. 1. Umfang der Ermächtigung im Aussenverhältnis, wenn der Dritte sich mit der Behauptung des Vertreters, er sei Generalbevollmächtigter eines andern, zufriedengibt (Erw. 1). 2. Auslegung einer Generalvollmacht, die der Vertreter zur Aufnahme eines Darlehens verwendet (Erw. 2). 3. Weisungen über den Gebrauch der Vollmacht oder sachliche Beschränkung der Ermächtigung (Erw. 3)? | Vollmacht; Vertreter; Ermächtigung; Vater; Brügger; Generalvollmacht; Darlehen; Vollmachtgeber; Beschränkung; Obergericht; Mitteilung; Vertretene; Vollmachten; Weisung; Weisungen; Vertrag; Beklagten; Vertretung; Urteil; Lautenschlager; Darlehens; Klägern; Geschäft; Ermächtigungsgeschäft; Gebrauch; Georges; Eheleute; Vertretenen |
99 IV 1 | Art. 28 und 173 ff. StGB; Antragstellung im Ehrverletzungsverfahren. Eine Generalvollmacht gemäss Art. 462 Abs. 1 OR genügt nicht für die Stellung eines Strafantrages im Ehrverletzungsprozess; vielmehr ist eine besondere Ermächtigung im Sinne von Art. 462 Abs. 2 OR erforderlich (Erw. d). | Antrag; Firma; Kardel; Ehrverletzung; Antrages; Stellung; Recht; Antrag; Generalvollmacht; Vorinstanz; Handlung; Urteil; Garoni; Gericht; Generalbevollmächtigte; Verwaltung; Befugnis; Maroquin; Ermächtigung; Sinne; Verwaltungsrat; Feger; Basel; Kassationshof; Organ; ächtigten |