Art. 395 II. Vermögensverwaltung
1 Errichtet die Erwachsenenschutzbehörde eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung, so bestimmt sie die Vermögenswerte, die vom Beistand oder von der Beiständin verwaltet werden sollen. Sie kann Teile des Einkommens oder das gesamte Einkommen, Teile des Vermögens oder das gesamte Vermögen oder das gesamte Einkommen und Vermögen unter die Verwaltung stellen.
2 Die Verwaltungsbefugnisse umfassen auch die Ersparnisse aus dem verwalteten Einkommen oder die Erträge des verwalteten Vermögens, wenn die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes verfügt.
3 Ohne die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einzuschränken, kann ihr die Erwachsenenschutzbehörde den Zugriff auf einzelne Vermögenswerte entziehen.
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(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Mitteilung von Erwachsenenschutzmassnahmen), mit Wirkung seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 84; BBl 2016 5161, 5175).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240023 | Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB | Bezirksrat; Entscheid; BR-act; Obergericht; Beschluss; Bezirksrates; Kindes; Kantons; Anordnung; Erwachsenenschutzbehörde; Verfahren; Eingang; Akten; Entscheide; Gericht; Gründen; Bundesgericht; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Fabio; Vertretungsbeistandschaft; Vermögensverwaltung; Kammer; Stadt; Verbindung; Erledigen; Angelegenheiten; Entscheides; ändig |
ZH | PQ240012 | Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB | Beistand; Entscheid; Bezirk; Vorinstanz; Recht; Mietzins; Vater; Beistandschaft; Urteil; Vertretungsbeistandschaft; Ausweisung; Vermögensverwaltung; Bezirksrat; Akten; Verfahren; Beistandsperson; Verfahren; Person; Horgen; Unterstützung; Massnahme; Beiständin; Anordnung; Vermieter; Massnahmen; Mietzinse; Angelegenheiten; Wohnung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO140087 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Gesuchs; Recht; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Einkommen; Unterhalt; Obergericht; Gericht; Verhältnisse; Hauptsache; Kanton; Obergerichts; Klage; Gesuchstellers; Beurteilung; Verfahren; Kantons; Friedensrichteramt; Abänderung; Schlichtungsverfahrens; Person; Bedürftigkeit; Antrag; Entscheid; Illnau-Effretikon; Urteil; Berufsbeiständin |
ZH | VO130161 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Gesuch; Rechtspflege; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Bestellung; Rechtsbeistandes; Verfahren; Obergerichtspräsident; Entscheid; Gewährung; Verfügung; Beiständin; Gericht; Einkommen; Gesuchs; Sinne; Beurteilung; Anspruch; Verhältnisse; Kantons; Schlichtungsbehörde; Bezirks; Forderung; Frist; Pacht; Bedürftigkeit; Gesuchsteller; Emmel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 139 (9C_669/2019) | Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). | ändig; Beistand; Beistands; Arbeit; Erwachsenenschutz; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; MAUCHLE; Aufgabe; Hinweisen; Aufgaben; Behörde; Vormunds; Bundesgericht; Qualifikation; Beistände; Fachbeistand; Entschädigung; Fachbeiständin; Bezirk; Beiständin; Abhängigkeit |
140 III 49 (5A_702/2013) | Art. 389, 391 Abs. 1, Art. 392 Ziff. 1, Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB; Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit im Erwachsenenschutzrecht. Bedeutung von und Zusammenhang zwischen Subsidiarität und Verhältnismässigkeit (Art. 389 ZGB) im Hinblick auf die Anordnung einer Massnahme des Erwachsenenschutzes "entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen Person" (Art. 391 Abs. 1 ZGB). Im konkreten Fall erscheint die Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 ZGB nicht angebracht, da eine mildere Massnahme nach Art. 392 Ziff. 1 ZGB möglich ist (E. 4.3). | Person; Massnahme; Beistand; Erwachsenenschutz; Urteil; Beistandschaft; Unterstützung; Erwachsenenschutzbehörde; Angelegenheiten; Massnahmen; Vertretung; Subsidiarität; Obergericht; Vertretungsbeistand; Hilfe; Vertretungsbeistandschaft; Lebensgemeinschaft; Recht; Personen; Vorsorge; Kindes; Verhältnismässigkeit; Anordnung; Entscheid; Bundesgericht; ötig |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-7433/2018 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | ühren; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Taliban; Afghanistan; Verfolgung; Nennung; Beschwerdeführers; Recht; Verfügung; Gefährdung; Verlobte; Flüchtling; Bundesverwaltungsgericht; Furcht; Person; Vorbringen; Rückkehr; Heimat; Verwandte; Verwandter; Identität; Verlobten; Ex-Verlobte |
B-1966/2018 | Direktzahlungen und Ökobeiträge | Verfügung; Beirat; Direktzahlung; Direktzahlungen; Erstinstanz; Recht; Beschwerdeführer; Entscheid; Eingabe; Beschwerdeführers; Einsprache; Beirats; Vorinstanz; Beiratschaft; Einkommen; Urteil; Landwirtschaft; Verweigerung; Bundesverwaltungsgericht; Quot;; Verfahren; Gewässer; Nichtigkeit; Bezug; Vertreter; Gewässerschutz; Beilage |