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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 395 StPO vom 2024

Art. 395 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 395 Kollegialgericht als Beschwerdeinstanz

Ist die Beschwerdeinstanz ein Kollegialgericht, so beurteilt deren Verfahrensleitung die Beschwerde allein, wenn diese zum Gegenstand hat:

  • a. ausschliesslich Übertretungen;
  • b. die wirtschaftlichen Nebenfolgen eines Entscheides bei einem strittigen Betrag von nicht mehr als 5000 Franken.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 395 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUH150011Einstellung / Entschädigung Statthalteramt; Beschwer; Verfahren; Entschädigung; Verfahrens; Verfahren; Gericht; Entscheid; Verfügung; Gehör; Aufwendungen; Beschwerdeführers; Antrag; Person; Einstellung; Akten; Verteidigung; Schwierigkeit; Andelfingen; Eingabe; Rechte; Schwierigkeiten; Verteidigungs; Obergericht; Kammer; Bezirk; Befehl; Einsprache; Wahrung
    ZHUH140294Entschädigung und Genugtuung Staat; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Anwalt; Verfahren; Honorar; Anwalts; Genugtuung; Recht; Anspruch; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Kanton; Honorarnote; Obergericht; Kantons; Hausdurchsuchung; Verfahren; Schaden; Aufwendungen; Forderung; Eingabe; Beschwerdeführers; Kopie; Verfahrens; Kopien; Nichtanhandnahmeverfügung; Gehör; üglich
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56Gesuch; Bundes; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Gesuchs; Kammer; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Betreibung; Stundung; Gericht; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Bundesgericht; Kostenerlass; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Verhältnisse
    SK.2022.37Gesuch; Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Gesuchs; Erlass; Beschwerdekammer; Gesuchsteller; Verhältnisse; Beschwerdeverfahren; Verfügung; Einzelrichter; Bundesstrafgerichts; Gerichtsgebühr; Apos;; Stundung; Beschluss; Substantiierung; Verfügungen; Rechtspflege; Eingabe; Beschwerdeverfahrens; Bedürftigkeitsnachweises; Person; Gesuche; Offenlegung; Tribunal; Aussichtslosigkeit; StBOG; BStKR

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, Schweizer, JositschPraxis, éd.2023
    SchweizerBasler Schweizerische Strafprozessordnung2018