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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 393 StPO vom 2024

Art. 393 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 393 2. Kapitel: Beschwerde Zulässigkeit und Beschwerdegründe

1 Die Beschwerde ist zulässig gegen:

  • a. die Verfügungen und die Verfahrenshandlungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Übertretungsstrafbehörden;
  • b. die Verfügungen und Beschlüsse sowie die Verfahrenshandlungen der erstinstanzlichen Gerichte; ausgenommen sind verfahrensleitende Entscheide;
  • c. die Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts in den in diesem Gesetz vorgesehenen Fällen.
  • 2 Mit der Beschwerde können gerügt werden:

  • a. Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung;
  • b. die unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhalts;
  • c. Unangemessenheit.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 393 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE230155EinstellungBeschwerdegegner; Operation; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Beschwerden; Bericht; Ringband; Beschwerdegegners; Recht; Unfall; Schneeschaufel; Einschätzung; Diagnose; -Ringband; Therapie; Verletzung; Ergotherapie; Schläge; Verfügung; Schneeschaufeln; Behandlung; Akten; Beugesehne
    ZHUE220193EinstellungVerstorbene; Verstorbenen; Staatsanwaltschaft; Spital; Ärzte; Entlassung; Drogen; Recht; Sorgfalt; Akten; Unterbringung; Entscheid; Spitalpflege; Sorgfaltspflicht; Verfügung; Einstellung; Untersuchung; Todesfall; Hinweis; önne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB160018Aufsichtsbeschwerde gegen die Vorladung des Bezirksgerichts Bülach vom August 2016Verfahren; Obergericht; Bülach; Bezirksgericht; Rechtsmittel; Kantons; Aufsichtsbeschwerde; Rückzug; Verwaltungskommission; Hauptverhandlung; Rekurs; Oberrichterin; Verfahren; Beschwerdeführers; Amtes; Obergerichts; Entscheid; Rechtspflege; Beschluss; Bezirksgerichts; Bestellung; Verteidigung; Kammer; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Vorladung; Eingabe
    SOBKBES.2023.122-Stunden; Aufwand; Kürzung; Entschädigung; Apos; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Auslagen; Beschuldigten; Aufwendungen; Solothurn; Rechtsanwältin; Verfahrens; Staat; Beschwerdekammer; Entscheid; Verteidigung; Verfügung; Präsident; Amtsgericht; Solothurn-Lebern; Kostennote; Beschwerdeverfahren; Verteidigerin; Begründung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 465 (6B_336/2021)
    Regeste
    Art. 70 StGB ; Art. 127 Abs. 1 StPO ; Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR ; Einziehung von Vermögenswerten gegenüber den Erben der beschuldigten Person; Prozessvollmacht über den Tod hinaus. Prozessvollmachten über den Tod hinaus (sog. transmortale Vollmachten) sind grundsätzlich zulässig (E. 4.2; Bestätigung der Rechtsprechung). Stirbt die beschuldigte Person während des Untersuchungsverfahrens und ist eine Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte daher gegenüber ihren Erben anzuordnen, erscheint es zum Schutz der einziehungsbetroffenen Erben - trotz der transmortalen Vollmacht des Erblassers - unabdingbar, dass die Erben von der Behörde, welche über die Einziehung zu befinden hat, über das Einziehungsverfahren nach Möglichkeit persönlich in Kenntnis gesetzt und aufgefordert werden, selber einen Rechtsbeistand zu bestimmen. Bis dahin behält die Vollmacht über den Tod hinaus grundsätzlich ihre Gültigkeit und der bevollmächtigte Rechtsanwalt kann sich darauf berufen, insbesondere wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die Behörde die einziehungsbetroffenen Erben persönlich in das Verfahren einbezieht (E. 4.3 und 4.4).
    Recht; Erben; Einziehung; Vollmacht; Rechtsanwältin; Magda; Zihlmann; Auftrag; Untersuchungsamt; Altstätten; Prozessvollmacht; Verfahren; Erblasser; Erblassers; Rechtsbeistand; Verfahren; Schweiz; Verfügung; Entscheid; Interessen; Urteil; Rechtsprechung; Behörde; Einziehungsverfahren; Gültigkeit; Dispositiv-Ziff
    147 IV 123 (1B_438/2020)
    Regeste
    Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2).
    Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Nichtanordnung; Beschwerdeinstanz; Zwangsmassnahmengericht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Kantons; Vorinstanz; Aufhebung; Untersuchungsoder; Zwangsmassnahmengerichts; Entscheide; Nichtverlängerung; Verfahren; Urteil; Appenzell; Anordnung; Therapie; Alkoholabstinenz; Innerrhoden

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungDaten; Recht; Randdaten; Überwachung; Recht; Fernmelde; BÜPF; Anbieter; Anbieterin; Urteil; Speicherung; Anbieterinnen; Bundes; Person; Richt; Vorinstanz; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Quot;; Grundrecht; Fernmeldeverkehrs; Datenschutz; Beschwer; Telekommunikation

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.240, RP.2023.5Bundes; Einsprache; Befehl; Verfahren; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Kammer; Bundesstrafgerichts; Einzelrichterin; Bundesanwaltschaft; Rückzug; Befehls; Gericht; Verfügung; Frist; Gültigkeit; Parteien; Stellungnahme; Tribunal; Rechtsanwältin; Simona; Künzli; Entscheid; Urteil; énal; Gerichtsschreiber; Fälschung; Ausweisen
    CN.2022.16Entscheid; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Urteil; Anklage; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Anordnung; Untersuchungshaft; Person; Bundesgerichts; Zwangsmassnahmengericht; Entscheide; Gericht; Bundesstrafgericht; Apos;; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Bundesstrafgerichts; Fluchtgefahr; Sanktion; Bundesanwaltschaft; Tatverdachts; Taten

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Schmid, Schweizer, JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, éd.2023
    Keller, AndreasZürcher 3. Aufl.2020