CCS Art. 390 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 390 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 390 Emprim sutchapitel: Disposiziuns generalas A. Premissas

1 L’autoritad per la protecziun da creschids installescha ina curatella, sch’ina persuna maiorenna:

  • 1. po reglar mo per part u na po insumma betg reglar ses affars pervia d’in impediment spiertal, pervia d’in disturbi psichic u pervia d’ina deblezza sumeglianta che sa chatta en la persuna;
  • 2. pervia d’incapacitad temporara da giuditgar u pervia d’absenza en affars che ston vegnir liquidads na po ni agir sezza ni ha design ina persuna ch’è autorisada da surpigliar la substituziun.
  • 2 La grevezza e la protecziun dals confamigliars e da terzas persunas ston vegnir resguardadas.

    3 La curatella vegn installada sin dumonda da la persuna pertutgada u d’ina persuna da confidenza ubain d’uffizi.


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    Art. 390 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ230050Mitwirkungsbeistandschaft gemäss Art. 396 ZGBEntscheid; Gutachten; Person; Bezirk; Betrug; Urteil; Vorinstanz; Mitwirkung; Betrag; Kontakt; Mitwirkungsbeistandschaft; Konto; Dielsdorf; Bezirksrat; Urteils; Vermögens; Beistand; Beiständin; Verfügung; Beistands; Gewinn; Entscheide; Verfahren; Recht; Schutz; Gutachterin
    ZHPQ230040Beistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGBAngelegenheiten; Vorinstanz; Unfall; Entscheid; KESB-; Recht; Beistandschaft; KESB-act; Errichtung; Vertretung; Schwächezustand; Parteien; Urteil; Vertretungsbeistandschaft; Bezirksrat; Verfahren; Parteientschädigung; Akten; Gericht; Zeitpunkt; Unterstützung; Person; Bezirksrates; Uster; BR-act; Kanton; ätte
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2021.395-Person; Verwaltung; Vermögens; Angelegenheiten; Massnahme; Schwächezustand; Vertretung; Entscheid; Beistand; Einkommen; Verwaltungsgericht; Unterstützung; Vertretungsbeistandschaft; Beiständin; Abklärung; Einkommens; Apos; Schwächezustands; Beistandschaft; Urteil; Solothurn; Erwachsenenschutzbehörde; Dienste; Vermögensverwaltung; Schweiz; Voraussetzung; Aufgabe
    SOVWBES.2021.240-Beistand; Beistands; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Betreuung; Beschwerdeführerin; Betreuungssituation; «Wohn; Betreuungssituation»; Beschwerdeführerinnen; Verwaltungsgericht; Aufhebung; Olten-Gösgen; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandsperson; Vertretung; Vertretungsbeistandschaft; Verfahren; Stellung; Familie; Kompetenz; Massnahme; Gehör; Erweiterung; Stellungnahme; Kindes; Ausführungen; ässig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 V 322 (9C_763/2019)
    Regeste
    Art. 42 Abs. 1-3 IVG ; Art. 35 ter , Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV ; invalidenversicherungsrechtliche Heimdefinition im Zusammenhang mit lebenspraktischer Begleitung. Bei der Prüfung der Frage, ob einer Einrichtung Heimcharakter beizumessen ist, sind Umfang und Intensität der von der Institution erbrachten Betreuungsleistung angemessen miteinzubeziehen (E. 6.1). Mit der Hilflosenentschädigung für lebenspraktische Begleitung soll der Eintritt von zu Hause lebenden Versicherten in stationäre Einrichtungen nach Möglichkeit verhindert oder wenigstens hinausgeschoben werden. Dieses Ziel würde geradezu torpediert, wenn kollektive Wohnformen mit einer effektiven Betreuungsleistung von weniger als 2 Stunden pro Woche bereits als Heime im Sinne der Invalidenversicherung zu qualifizieren wären und demnach den Bewohnern eine Entschädigung für lebenspraktische Begleitung schon aus diesem Grunde versagt bliebe (E. 6.2). Dem Wohnintegrationsangebot Begleitetes Wohnen (Bewo) der Stadt Zürich, bei dem der deutlich überwiegende Anteil des minimalen Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung anderweitig gedeckt werden muss, ist der Heimcharakter von vornherein abzusprechen (E. 7).
    Begleitung; Betreuung; Person; Beschwerdegegner; Heime; Sinne; Wohnform; Hilflosenentschädigung; Entschädigung; Stadt; Urteil; IV-Stelle; Betreuungsleistung; Wohnformen; Woche; Wohnen; Hilflosigkeit; Verbindung; Wohnung; Heimcharakter; Wohnintegration; Wohnintegrationsangebot; Verfügung; Anspruch; Pflege; Begleitete; Stunden; Invalidenversicherung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    D-6936/2014Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Vorinstanz; Verfügung; Wiedererwägung; Bundesverwaltungsgericht; Wegweisung; Entscheid; Wiedererwägungs; Behinderung; Behinderungsgrad; Türkei; Beschwerdeführers; Wiedererwägungsgesuch; Bericht; Recht; Wegweisungsvollzug; Verfahren; Behandlung; Sachverhalt; Schweiz; Akten; Abklärung; Prozent; Abklärungen; Pflege; Urteil; önnen

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Breitschmid, Jungo, Schweizer zum Schweizer Privatrecht2016
    Büchler, Häfeli, Leuba, StettlerKommentar zum Erwachsenenschutz2013