E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 388 OR vom 2024

Art. 388 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 388 Honorar des Verlaggebers 1. Höhe des
Honorars

1 Ein Honorar an den Verlaggeber gilt als vereinbart, wenn nach den Umständen die Überlassung des Werkes nur gegen ein Honorar zu erwarten war.

2 Die Grösse desselben bestimmt der Richter auf das Gutachten von Sachverständigen.

3 Hat der Verleger das Recht zu mehreren Auflagen, so wird vermutet, dass für jede folgende von ihm veranstaltete Auflage dieselben Honorar- und übrigen Vertragsbedingungen gelten, wie für die erste Auflage.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 388 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170211ForderungRicht; Verlag; Parteien; Recht; Honorar; Beklagten; Vertrag; Auskunft; Vertrags; Klage; Höhe; Sachverhalt; Parteientschädigung; Handelsgericht; Vertreten; Rechtsbegehren; Bundesgericht; Verlags; E-Mail; Kantons; Urteil; Verpflichten; Klägerischen; Diesbezüglich; Prot; Replik; Klägers; Abzuweisen; Werden; Brutto-Ladenverkaufspreises

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.50Mesures provisionnelles (art. 388 CPP).Dossier; Recours; Provisionnelles; Mesure; Int?gral; Auditions; Conf?d?ration; Mesures; Proc?dure; Minist?re; Requ?rant; Acc?s; Pr?venu; Public; Requ?te; Prochaine; Avant; Demande; ?tre; Refus?; Pi?ces; Prochaines; Proc?dure; P?nal; F?d?ral; acc?s; Droit; Ordonnance; Frais
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz