Art. 386 Verzicht und Rückzug
1 Wer berechtigt ist, ein Rechtsmittel zu ergreifen, kann nach Eröffnung des anfechtbaren Entscheids durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber der entscheidenden Behörde auf die Ausübung dieses Rechts verzichten.
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3 Verzicht und Rückzug sind endgültig, es sei denn, die Partei sei durch Täuschung, eine Straftat oder eine unrichtige behördliche Auskunft zu ihrer Erklärung veranlasst worden.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210320 | Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Staat; Urteil; Vorinstanz; Staatsanwalt; Recht; Forderung; Staatsanwaltschaft; Ersatz; Sinne; Ersatzforderung; Verteidigung; Privatkläger; Verfahren; Verteidiger; Kantons; Ordner; Marihuana; Verfahren; Freiheitsstrafe; Verfahrens; Bundesgericht; Gramm; Waffe; Widerhandlung; Waffen; Entscheid |
ZH | SB200370 | Versuchte sexuelle Handlungen mit Kindern | Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Vorinstanz; Staat; Recht; Urteil; Handlung; Kinder; Staatsanwalt; Sinne; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Handlungen; Portugal; Kindern; Landes; Schweiz; Berufungserklärung; Verteidigung; Landesverweisung; Gericht; Härte; Tätigkeitsverbot; Ziffer; Alter; Kantons |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.50 | - | Berufung; Solothurn; Beschuldigte; Kanton; Verfahren; Vorhalt; Staat; Urteil; Vorladung; Polizei; Apos; Verteidiger; Honorar; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahren; Berufungsverfahren; Verteidigung; Rechtsmittel; Privatkläger; Zahlungsanspruch; Betäubungsmittelgesetz; Entschädigung; Verhältnisse; Körperverletzung; Auslagen; Rechtsbeistand; Obergericht; Berufungskläger |
SO | STBER.2022.50 | - | Berufung; Vorladung; Beschuldigte; Berufungsverfahren; Beschuldigten; Berufungskläger; Flucht; Rechtsmittel; Entscheid; Urteil; Obergericht; Amtsblatt; Verteidiger; Zustellung; Verfahren; Aufenthalt; Kammer; Vertreter; Parteien; Zustand; Berufungsgericht; Publikation; Obergerichts; Spezialbestimmung; Rückzug; Hauptverhandlung; Bundesgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 518 (1B_244/2020) | Regeste Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3). | Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Recht; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Einsprachefrist; Eröffnung; Wohnsitz; Urteil; Brasilien; Rechtshilfe; Ausland; Entscheid; Zustellungsdomizil; Sache; Sachen; Befehle; ändische |
147 IV 36 (6B_895/2019) | Regeste Art. 400 Abs. 3 lit. b und Art. 401 StPO ; Art. 15 Abs. 2 StBOG ; Umwandlung der Berufung in eine Anschlussberufung. Die gleichen Anträge einer Partei können nicht parallel Gegenstand einer Berufung und einer Anschlussberufung zur Berufung einer anderen Partei sein. Eine Berufung kann nach Ablauf der Frist für die Anschlussberufung gemäss Art. 400 Abs. 3 lit. b StPO daher nicht mehr gültig in eine Anschlussberufung umgewandelt werden (E. 2). | Anschlussberufung; Berufung; Beschwerdegegner; Hauptberufung; Umwandlung; Recht; Rückzug; Beschwerdegegners; Urteil; Frist; Nichteintreten; Vorinstanz; Anträge; Bundes; Sinne; Rechtsmittel; StBOG; Berufungserklärung; Parteien; Antrag; Staat |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2023.8, BP.2023.48 | Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschuldigte; Sinne; BStKR; Berufungskammer; Berufungserklärung; Gericht; Urteils; Rechtsmittel; Sprengstoffe; Frist; Beschuldigten; Berufungsverfahren; Honorar; Bundesgericht; Bundesanwaltschaft; Verzicht; Berufungsgericht; Verteidigerin; Entschädigung; Auslagen; Luzern; Tribunal | |
BB.2022.4 | Berufung; Bundes; Kammer; Urteil; Beschuldigte; Herrn; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Urteils; Honorar; Berufungskammer; Berufungserklärung; Beschuldigten; BStKR; Verzicht; Gericht; Rechtsmittel; Verteidigerin; Berufungsverfahren; Entschädigung; Auslagen; Apos;; Beschluss; Bundesanwaltschaft; Ausübung; Berufungsgericht; Frist; Verteidigung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Andreas Donatsch, Viktor Lieber, Niklaus Schmid, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Zürich | 2014 |
Keller, Schmid, Lieber, Jositsch, Riklin | Basler 2. Auflage , Art.386 | 2014 |