Art. 378 Unmöglichkeit der
Erfüllung aus Verhältnissen
des Bestellers
1 Wird die Vollendung des Werkes durch einen beim Besteller eingetretenen Zufall unmöglich, so hat der Unternehmer Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit und der im Preise nicht inbegriffenen Auslagen.
2 Hat der Besteller die Unmöglichkeit der Ausführung verschuldet, so kann der Unternehmer überdies Schadenersatz fordern.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG150248 | Forderung | Ausmass; Leistung; Partei; Parteien; SIA-N; Trags; Vertrag; SIA-Norm; Vereinbart; Vergütung; Einheit; Termin; Klagte; Einheitspreis; System; Beklagten; Träge; Vertrags; Position; Unternehmer; Sicht; änderung; Vereinbarte; ARTEISTANDPUNKTE; Klägerische; Beweis; Bestritten; Ziffer; Leistungen; Forderung |
ZH | HG090303 | Forderung | Vertrag; Beklagten; Trags; Rungen; Kostendach; Partei; Fertigstellung; WerkV; Leistung; Werkpreis; änderung; Parteien; Bestellungsänderung; Zahlung; Akonto; Akontozahlung; Kostendach-; Derungen; Kostendach-Werkpreis; Gerung; Werkvertrag; Verzögerung; Vereinbart; Ausführung; Termin; Gebäude; Bestellungsänderungen; Bezug; Bauherr |