Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)
Art. 376 StPO vom 2024
Art. 376 3. Abschnitt: Selbstständiges Einziehungsverfahren Voraussetzungen
Ein selbstständiges Einziehungsverfahren wird durchgeführt, wenn ausserhalb eines Strafverfahrens über die Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten zu entscheiden ist.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 376 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210619 | Mord etc. | Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht |
ZH | UH150122 | Einziehung von Vermögenswerten / Ersatzforderung | Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Einziehung; Ersatz; Vermögens; Ersatzforderung; Privatklägerin; Vermögenswert; Untersuchung; Vermögenswerte; Privatklägerinnen; Untersuchungsakten; Einstellung; Recht; Trags; Verfahren; Verfahren; Höhe; Tragsverfügung; Gericht; Schweiz; Betrag; Einstellungsverfügung; Kanton |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | BKBES.2023.69 | - | Verfügung; Erben; Staatsanwaltschaft; Verstorbene; Verstorbenen; Beschwerdekammer; Herausgabe; Staatsanwältin; Einziehung; Untersuchung; Beschwerdeführers; Ehemann; Obergericht; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Rechtsmittel; Erbschaft; Eigentum; Verfahrens; Voraussetzungen; Beschluss; Obergerichts; Todesfall; Rucksack; Herausgabebegehren; Beweis; ändigen |
BS | BES.2017.176 (AG.2019.129) | Rechtsverletzung der Vorinstanz (Einziehungsverfügung) | Einziehung; Verfahren; Verfahren; Gewinn; Beschwerde; Gericht; Poker; Verfahrens; Bundes; Gewinne; Recht; Spiel; Höhe; Einziehungsverfahren; Verfügung; Turnier; Vorinstanz; Gericht; Einziehungsbetroffene; Daten; Betrag; Beschwerdeführenden; Verfahrenskosten |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 172 (6B_572/2019) | Regeste Art. 78 ff. BGG ; Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung); Art. 20 f. N-SIS-Verordnung; Art. 391 Abs. 2 StPO ; Ausschreibung der Landesverweisung im SIS: Voraussetzungen, Zuständigkeit, Verfahren, Verschlechterungsverbot, rechtliches Gehör. Gegen die Ausschreibung der Landesverweisung im SIS ist die Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht gegeben (E. 1.3). | Landes; Landesverweisung; Ausschreibung; Verordnung; Gericht; Bundes; SIS-II-Verordnung; Schengen; Recht; Berufung; N-SIS; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Urteil; Informationssystem; Gericht; Schengener; Einreise; Bundesgericht; Schweiz; Drittstaatsangehörige; N-SIS-Verordnung; Erläuterungen; Sachen; Zuständigkeit; Drittstaatsangehörigen; Voraussetzung |
143 IV 85 (6B_537/2016) | Art. 79 BGG, Art. 376 ff. StPO; selbstständiges Einziehungsverfahren in der Bundesgerichtsbarkeit. Über den von der Bundesanwaltschaft in einem selbstständigen Einziehungsverfahren angeordneten Einziehungsbefehl entscheidet die Strafkammer des Bundesstrafgerichts als erste Instanz und die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts als zweite Instanz (E. 1.4). Gegen den Entscheid der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts ist die Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht unzulässig (E. 1.5). | Corte; Tribunale; Ambito; Nella; Confederazione; Kammer; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Ordinanza; Ministero; Einziehungsverfahren; Instanz; Beschwerdekammer; Ultimo; Organizzazione; Secondo; Pertanto; Basler; Kommentar; Corti; Opposizione; Urteilskopf; Estratto; Regeste; Bundesgerichtsbarkeit; Über; Bundesanwaltschaft; Einziehungsbefehl |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2014.191 | Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO). | Apos;; Bestechung; Beschlag; Gericht; Konto; Amtsträger; Vermögenswert; Vermögenswerte; Einziehung; Beschlagnahme; Beschwerdeführers; Kammer; Schweiz; Ersatzforderung; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Bestechungsgelder; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Tatverdacht; Staat; Handlung; Zahlungen; Zusammenhang; Akten; Richter; Gesellschaft |
RR.2015.8 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Chile. Dauer der Beschlagnahme (Art. 33a IRSV). Herausgabe zur Einziehung (Art. 74a IRSG). | Recht; Gerichts; Einziehung; Entscheid; Verfahren; Rechtshilfe; Urteil; Vermögenswerte; Bundesstrafgericht; Staat; Beschlagnahme; Bundesstrafgerichts; Apos;; Konto; Schweiz; Bundesgericht; Gericht; Chile; Herausgabe; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verfügung; Behörde; Betäubungsmittel; Entscheide; Erwägung; Kantons; Rechtshilfeersuchen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Baumann | Basler Kommentar StPO | 2014 |
Baumann, Schweizer, Jositsch | Basler Kommentar 2. Aufl. | 2014 |