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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 375 StPO vom 2024

Art. 375 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 375 Entscheid

1 Das Gericht ordnet die beantragte oder andere Massnahmen an, wenn es die Täterschaft und die Schuldunfähigkeit für erwiesen und die Massnahme für erforderlich hält. Gleichzeitig entscheidet es über die geltend gemachten Zivilansprüche.

2 Die Anordnung der Massnahme und der Entscheid über die Zivilansprüche ergehen in einem Urteil.

3 Erachtet das Gericht die beschuldigte Person als schuldfähig oder als für die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Straftaten verantwortlich, so weist es den Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Mit der Rechtskraft dieses Entscheids wird das Vorverfahren gegen die beschuldigte Person weitergeführt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 375 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230094Versuchte Nötigung etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung
ZHSB220611vorsätzliche Tötung etc. im Zustand der SchuldunfähigkeitAntrag; Antrags; Antragsgegner; Asservat-Nr; Privatkläger; Privatklägerin; Massnahme; DNA-Spur; Sinne; Vorinstanz; Verlauf; Wattetupfer; Antragsgegners; Verlaufsbericht; Behandlung; Messer; Gutachten; Drohung; Berufung; Recht; Polizist; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.69-Beschuldigte; Beschuldigten; Kasse; Staat; Recht; Urteil; Massnahme; Apos; Berufung; Alkohol; Video; Urteils; Polizei; Messer; Ersatzmassnahme; Entschädigung; Angestellte; Täter; Staatsanwalt; Rechtsanwalt; Ersatzmassnahmen; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Untersuchung; Nötigung; Verteidiger
BSHB.2019.60-Verfahren; Verfahrenskosten; Gericht; Appellationsgericht; Erlass; Entscheid; Gesuch; Appellationsgerichts; Schweiz; Einzelgericht; Prozessordnung; Zuständig; Kanton; Schweizerischen; Gerichtsgebühr; Bundesgericht; Basel-Stadt; Christian; Hoenen; Gerichtsschreiber; Jucker; Hindelbank; Forderungen; Voraussetzungen; Gerichtsgebühren; Zuständigkeit; Domeisen; Kommentar; Auflage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 93 (6B_360/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2).
Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht
141 IV 396Zulässiges Rechtsmittel gegen selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide. Selbstständige nachträgliche gerichtliche Entscheide im Sinne von Art. 363 ff. StPO ergehen in Form eines Beschlusses oder einer Verfügung und sind mit Beschwerde anzufechten (E. 3 und 4). Entscheid; Entscheide; Recht; Urteil; Rechtsmittel; Sinne; Verfahren; Massnahme; Verfahren; Urteil; Urteils; Beschluss; Schweiz; Schweizerische; Prozessordnung; Berufung; Sanktion; Verfügung; Anordnung; Prozessrecht; Obergericht; Gericht; Entscheidung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2016.16Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 Abs. 1 IRSG). Einrede des politischen Delikts (Art. 55 Abs. 2 IRSG). Akessorisches Haftentlassungsgesuch. Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Auslieferung; Recht; Apos;; Beschwerdeführers; Verfahren; Delikt; Pazar; Entscheid; Serbie; Über; Verfahren; Beschwerdekammer; Serbien; Auslieferungsersuchen; Behörde; Gericht; Staat; Behörden; Urteil; Bezirksgericht; Delikts; Beschwerdegegner; Einrede; Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Frist; Verfahrens; Bundesstrafgerichts; Auslieferungshaft; Bezirksgerichts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis, 3. Aufl.2017
Niklaus Schmid, SchweizerPraxis, Zürich, St. Gallen2009