Art. 37 Gerichtsstand bei selbstständigen Einziehungen
1 Selbstständige Einziehungen (Art. 376–378) sind an dem Ort durchzuführen, an dem sich die einzuziehenden Gegenstände oder Vermögenswerte befinden.
2 Befinden sich die einzuziehenden Gegenstände oder Vermögenswerte in mehreren Kantonen und stehen sie aufgrund der gleichen Straftat oder der gleichen Täterschaft in Zusammenhang, so sind die Behörden des Ortes zuständig, an dem das Einziehungsverfahren zuerst eröffnet worden ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | 2010/1661 | - | Instruction; écusation; énale; ésident; Accusation; éposée; Président; ésentée; édéral; Présidente; érée; écuser; érarchique; Envoi; éance; écisé; écités; égard; évention; Admettre; Entier; TRIBUNAL; DACCUSATION |
SG | AK.2015.320 | Entscheid Art. 310 Abs. 1 lit. a, Art. 37 und Art. 376 ff. StPO (SR 312.0). Keine Beschlagnahme und Einziehung im Rahmen von Nichtanhandnahmeverfügungen.Die eidgenössische Zollverwaltung stellte am Flughafen Zürich verdachtsweise unlautere Briefpostsendungen sicher. Das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) erstattete daraufhin Strafanzeige gegen einen mit den Briefpostsendungen betrauten Logistikdienstleister aus dem Kanton St. Gallen. Gegen die daraufhin ergangene Nichtanhandnahmeverfügung erhob das SECO Beschwerde, wobei es jenem vor allem um die Beschlagnahme und Einziehung der sichergestellten Briefpostsendungen ging. Eine solche ist im Rahmen einer Nichtanhandnahmeverfügung jedoch nicht möglich. Denkbar bliebe ein selbständiges Einziehungsverfahren, für welches vorliegend im Kanton | Verfahren; Einziehung; Nichtanhandnahme; Beschwerdegegner; Nichtanhandnahmeverfügung; Untersuchung; Eröffnung; Verfahrens; Niklaus; Verfahren; Schweizerische; Prozessordnung; Handlung; Hinweise; Verurteilung; Gallen; Polizei; Anzeige; Tatverdacht; Prozessrechts; Schmid; Anhaltspunkte |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 167 (6B_1370/2019) | Regeste Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2). | Berufung; Schuld; Recht; Anklage; Verfahren; Verfahren; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Berufungsverfahren; Schuldspruch; Anschlussberufung; Nötigung; Punkt; Verschlechterung; Prozess; Verfahrensgegenstand; Sachen; Person; Verschlechterungsverbot; Anträge; Beschuldigte; Anklageschrift; Entscheid; Vorinstanz; Verbot |
147 IV 93 (6B_360/2020) | Regeste Art. 2 Abs. 2, Art. 374 f. und Art. 404 Abs. 2 StPO ; Grundsatz der Formstrenge, selbstständiges Massnahmeverfahren bei einer schuldunfähigen beschuldigten Person, Eingriff in die Dispositionsfreiheit. Beim Grundsatz der Formstrenge ( Art. 2 Abs. 2 StPO ) handelt es sich um einen fundamentalen Grundsatz des Strafprozessrechts (E. 1.3.2). | Verfahren; Verfahren; Schuld; Person; Massnahme; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Schuldunfähigkeit; Recht; Urteil; Verfahrens; Antrag; Störung; Berufung; Vorinstanz; Prozessordnung; Entscheid; Grundsatz; Schuldspruch; Anklage; BOMMER; Massnahmeverfahren; Totenfriedens; Gericht |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.180, RR.2022.181 | Verfahren; Bundes; Verteidigung; Beschuldigte; Verfahren; Entschädigung; Berufung; Stunden; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Rechtsanwalt; Aufwendungen; Jeker; Staat; Gericht; Konrad; Kammer; Apos;; Verteidiger; Stundenansatz; VStrR; Aufwand; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Honorar; Berufungsverfahren; Person; Bundesgericht | |
CA.2023.10B | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Verfahrenskosten; Berufung; Erlass; Apos;; Gericht; Kammer; Berufungskammer; Entscheid; Urteils; Bundesstrafgericht; Gesuchstellers; Bundesgericht; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Geschäftsnummer; Urteilsdispositiv; Verhältnisse; Situation; Tribunal; Beschluss; Berufungsverfahren |