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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 37 SVG vom 2024

Art. 37 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 37 Anhalten,
Parkieren

1 Der Führer, der anhalten will, hat nach Möglichkeit auf die nachfolgenden Fahrzeuge Rücksicht zu nehmen.

2 Fahrzeuge dürfen dort nicht angehalten oder aufgestellt werden, wo sie den Verkehr behindern oder gefährden könnten. Wo möglich sind sie auf Parkplätzen aufzustellen.

3 Der Führer muss das Fahrzeug vor dem Verlassen angemessen sichern.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 37 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230453einfache Körperverletzung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Privatklägers; Beschuldigten; Busse; Verfahren; Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Urteil; Probezeit; Körperverletzung; Tätlichkeiten; Gerichtskasse; Berufung; Sinne; Verletzung; Verkehrsregeln; Vertretung; Geldstrafe; Befehl; Verfahrens; Privatklägerschaft; Vorverfahren; Zürich-Limmat; Widerruf; Abteilung; Stellung; Strassenverkehrsdelikte
ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Freiheit; Verletzung; Gericht; Genugtuung; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Urteils; Kontakt; Privatklägers; Verkehrsregel; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Ziffer; Sanktion; Körper; Vorwurf
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2022.85-Beschuldigte; Fahrzeug; Urteil; Apos; Opfer; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Privatkläger; Tötung; Rechtsanwalt; Urteils; Entschädigung; Parkplatz; Motor; Gericht; Neubeurteilung; Ziffer; Staat; Opfers; Augen; Solothurn; Verfahren; Augenschein; Neubeurteilungsverfahren; Auslagen; Rechtsbeistand
SOSTBER.2021.4-Beschuldigte; Beschuldigten; Fahrzeug; Verkehr; Verkehrsregel; Urteil; Täter; Überholspur; Tunnel; Staat; Beruf; Verletzung; Berufung; Pannenstreifen; Normalspur; Aussage; Video; Vorhalt; Verkehrsregeln; Ziffer; Urteils; Apos; Normalstreifen; Aussagen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 326 (6B_385/2011)Art. 37 Abs. 1 SVG, Art. 12 Abs. 2 VRV, Art. 181 StGB; Nötigung durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit, Konkurrenz zu SVG-Delikten. Begriff des Schikanestopps (E. 3.3.3). Ein Schikanestopp bis zum Stillstand überschreitet das üblicherweise geduldete Mass unabhängig vom zeitlichen Aspekt ebenso eindeutig, wie es bei der Ausübung von Gewalt oder dem Androhen ernstlicher Nachteile der Fall ist. Die durch die schikanöse Vollbremsung geschaffene Zwangssituation ist für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer von einer solchen Intensität, dass sie dessen Handlungsfreiheit einschränkt (E. 3.4). Zwischen Art. 90 SVG und Art. 181 StGB besteht echte Konkurrenz (E. 3.5 und 3.6). Nötigung; Fahrzeug; Strassen; Hinweis; Strassenverkehr; Bremsen; Verkehrsregel; Stillstand; Verkehrsteilnehmer; Verletzung; Handlung; Urteil; Handlungsfreiheit; Verkehrsregeln; Schikane; Recht; Konkurrenz; Hinweisen; Schikanestop; Strassenverkehrs; Schikanestopp; Zweck; Willen; Vollbremsung; Anhalten; Bundesgericht; Verhalten; Beschränkung
117 IV 507Art. 37 Abs. 2 SVG; behinderndes Anhalten oder Parkieren. Auf einer Strasse, die keine Hauptstrasse ist, ist das Anhalten oder Parkieren nicht allein aus dem Grund verboten, dass dadurch das Kreuzen zweier Fahrzeuge behindert wird. Es muss aber genügend Raum für die vorbeifahrenden Fahrzeuge bestehen, und es darf keine Unfallgefahr geschaffen werden (E. 2b). éhicule; ôté; ésence; Autre; éhicules; équence; éduire; été; ègle; Espèce; énale; écision; édéral; Autorité; Accès; êche; âtiment; BUSSY/RUSCONI; Intérieur; Extrait; Arrêt; Anhalten; Parkieren; Strasse; Fahrzeuge; Obstacle; Tribunal; ègles; état; ésulte

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Giger, Weissenberger Kommentar SVG2014
Giger Kommentar SVG2014