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Obligationenrecht (OR)

Art. 367 OR vom 2024

Art. 367 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 367 Haftung
für Mängel a. Feststellung der Mängel

1 Nach Ablieferung des Werkes hat der Besteller, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, dessen Beschaffenheit zu prüfen und den Unternehmer von allfälligen Mängeln in Kenntnis zu setzen.

2 Jeder Teil ist berechtigt, auf seine Kosten eine Prüfung des Werkes durch Sachverständige und die Beurkundung des Befundes zu verlangen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 367 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP230027ForderungBeschwerde; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Gipser; Recht; Beschwerdegegners; Einzelunternehmen; Parteien; Klage; Vertrag; Verfahren; Gipserarbeiten; Einzelunternehmens; Entscheid; Forderung; Handelsregister; Gericht; Kommanditgesellschaft; Beschwerdeführer; Maler; Besserung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Geschäft; Besetzung; Streitwert
ZHHG230074ForderungKlage; Recht; Beklagten; Betreibung; Frist; Gericht; Rechnung; Zahlung; Frist; Handel; Parteien; Klageantwort; Rechtsvorschlag; Verzug; Handelsgericht; Forderung; Schuld; Urteil; Wiederherstellung; Schlussrechnung; Zahlungsbefehl; Verzugszins; Kantons; Vergütung; Beseitigung; Rechtsbegehren; Verfügung; Säumnis; Schuldnerin; Gläubigerin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2019.24 (AG.2020.323)ForderungMängel; Zivilgericht; Zivilgerichts; Berufung; Beklagten; Entscheid; Gauch; Besteller; Planmängel; Mangel; Recht; Rüge; Privatgutachter; Zindel/Pulver/; Schott; Klägers; Mängelrüge; Zindel/Pulver/Schott; Unternehmer; Baumängel; Pläne; Mängeln; Prüfung; Entdeckung; Vertrag; Schaden; E-Mail
AGAGVE 2004 1010 § 209 Abs. 2 ZPO; Art. 367 Abs. 2 OR.Vorsorgliche Beweisabnahme. Indem die Beweissicherung gemässArt. 367 Abs. 2 OR nach der aargauischen Zivilprozessordnung in dasBeweissicherungsverfahren gemäss §§ 209 ff. ZPO gewiesen wird unddadurch die Gegenpartei und allfällige Dritte als Streithelfer in das... Beweissicherung; Zivilprozessrecht; Beweisabnahme; Gelegenheit; Person; Experten; Gesuch; Einwendungen; Bundesrecht; Beteiligte; Vorsorgliche; Zivilprozessordnung; Beweissicherungsverfahren; Streithelfer; Gerichtspräsident; Bundes-; Entscheid; Obergerichts; Zivilkammer; Sachen; Beweissicherungs-; Lösung; Institut; Gesetzestext
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 33 (4D_66/2012)Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung (Art. 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Kostenverteilung bei einer vorsorglichen Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren, wenn die Gesuchsgegnerin Ergänzungsfragen stellt (E. 2-5).
Beweisführung; Gesuch; Vorinstanz; Hauptprozess; Gericht; Verfahren; Entscheid; Gesuchsgegnerin; Ergänzungsfragen; Parteien; Prozesskosten; Gutachten; Zivilprozessordnung; Drittel; Gutachter; Schweizerische; Umstände; Fragen; Klage; Begründung; Regel; Gutachtens; Recht; Kostenverteilung; Kostenentscheid; Kommentar
127 III 328Vertrag über die Schätzung einer Liegenschaft; Haftung des Gutachters. Abgrenzung zwischen Werkvertrag (Art. 363 OR) und Auftrag (Art. 394 OR); Anwendbarkeit des Auftragsrechts im konkreten Fall (E. 2). Auftragsrechtlicher Sorgfaltsmassstab (E. 3). Auftrag; Gutachten; Gutachter; Werkvertrag; Verkehrswert; Vertrag; Kommentar; Verkehrswertschätzung; Gutachtervertrag; Auftragsrecht; Sorgfalt; Liegenschaft; Arbeitserfolg; Erstellung; Gutachtens; Berner; Richtigkeit; Haftung; Hinweisen; Resultat; Kriterien; Berufung; Schätzung; Anwendbarkeit; Erbteilung; Beklagten; GAUCH; Werkvertrages

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Müller-Chen, Huguenin, Schweizer, Thomas Hand zum Schweizer Privatrecht2016
Müller, Müller-Chen, Huguenin, Schweizer, Thomas Hand zum Schweizer Privatrecht2016