E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 364a StPO vom 2024

Art. 364a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 364a (1) Sicherheitshaft im Hinblick auf einen selbstständigen nachträglichen Entscheid des Gerichts

1 Die Behörde, die für die Einleitung des Verfahrens auf Erlass eines selbstständigen nachträglichen Entscheids des Gerichts zuständig ist, kann die verurteilte Person festnehmen lassen, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass:

  • a. gegen die Person der Vollzug einer freiheitsentziehenden Sanktion angeordnet wird; und
  • b. die Person:
  • 1. sich deren Vollzug entzieht, oder
  • 2. erneut ein Verbrechen oder ein schweres Vergehen begeht.
  • 2 Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach den Artikeln 222–228.

    3 Die zuständige Behörde reicht dem für den selbstständigen nachträglichen Entscheid zuständigen Gericht so rasch als möglich die entsprechenden Akten und ihren Antrag ein.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 25. Sept. 2020 (Sicherheitshaft im selbstständigen nachträglichen Verfahren), in Kraft seit 1. März 2021 (AS 2021 75; BBl 2019 6697)

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Art. 364a Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSF230010Verlängerung der SicherheitshaftAntrag; Beschwerde; Antragsgegner; Massnahme; Sicherheitshaft; Flucht; Bundesgericht; Stationäre; Beschwerdeinstanz; Verteidigung; Bundesgerichts; Wiederholungs; Verfahren; Kantons; Kammer; Verlängerung; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Urteil; Person; Stationären; Wiederholungsgefahr; Fluchtgefahr; Obergericht; Angeordnet; Winterthur; Anordnung; Massnahmen; Gutachten; Haftgr
    ZHSF230009Verlängerung der SicherheitshaftAntrag; Antragsgegner; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Verwahrung; Vollzug; Antragsgegners; Schwerde; Kantons; Verfügung; Beschwerde; Urteil; Bundesgericht; Obergericht; Kammer; Beantragt; Stationäre; Therapeutische; Anordnete; Bezirksgericht; Erneute; Einschätzung; Sexuell; Therapie; Verfahren; Verlängerung; Bundesgerichts; Angeordnet; Beschluss
    Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.57 (AG.2021.236)Verlängerung der stationären Massnahme nach Art. 59 Abs. 4 StGB
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
    www.swissactiv.ch
    Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
    Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
    Neue Leute treffen und Unternehmungen machen
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz