Art. 363 C. Feststellung der Wirksamkeit und Annahme
1 Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, und ist ihr nicht bekannt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, so erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt.
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3 Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, so weist die Behörde sie auf ihre Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (1) über den Auftrag hin und händigt ihr eine Urkunde aus, die ihre Befugnisse wiedergibt.
(1) SR 220Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220029 | Entschädigung Vorsorgebeauftragter | Beschwerde; Entschädigung; Beschwerdeführer; Vorsorgeauftrag; Zeitaufwand; Entscheid; Vorinstanz; Recht; Urteil; Beauftragte; Person; Beistand; Aufgaben; Auftrag; Vorsorgebeauftragte; Beauftragten; Verfahren; Higkeit; Abrechnung; Aufschiebende; Aufträge; Angefochten; Beistands; Tigkeit; Erwachsenenschutzbehörde; BR-act; Vorsorgeauftrags; Beistandschaft; Fachkenntnisse; Beauftragte |
ZH | PS190239 | Aufhebung der Betreibung | Beschwerde; Vorinstanz; Verfahren; Ehefrau; Vertretung; Akten; Sicht; Entscheid; Partei; Vorsorgeauftrag; Eingabe; Gesuch; Akteneinsicht; Vertretungsbefugnis; Frist; Person; Aufhebung; Betreibung; Verfügung; Bülach; Sinne; Einzureichen; Gericht; Beschwerdeführerin; Geltend; Vorinstanzlichen; Urteilsunfähig; Beilage; Zuweisen |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | V-2019/181 P | Entscheid Art. 363 ZGB (SR 210). Validierung Vorsorgeauftrag. Aus den Akten ergeben sich deutliche Hinweise auf erhebliche familiäre Konflikte, nicht aber solche, die geeignet wären, die Fähigkeiten des Vorsorgebeauftragten in Zweifel zu ziehen. Eignung des Ehemanns als Vorsorgebeauftragter bejaht (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 26. März 2020, V-2019/181 P). | |
AG | AGVE 2017 48 | I. Zivilrecht (Zivilgesetzgebuch)A. Familienrecht48 Vorsorgeauftrag; Eignung des/ der eingesetzten Vorsorgebeauftragen(Art. 363 Abs. 2 ZGB)Bei der Prüfung der Eignung des Vorsorgebeauftragten bedürfen dieKriterien aus Art. 400 ZGB einer Relativierung im Sinne des Vorrangsder Selbstvorsorge: Die in Art.... |
Autor | Kommentar | Jahr |
Rumo-Jungo Alexandra | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2018 |
RUMO-JUNGO | Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch I | 2014 |