Art. 362 Urteil oder ablehnender Entscheid
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2 Sind die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt, so erhebt das Gericht die Straftatbestände, Sanktionen und Zivilansprüche der Anklageschrift zum Urteil. Die Erfüllung der Voraussetzungen für das abgekürzte Verfahren wird summarisch begründet.
3 Sind die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren nicht erfüllt, so weist das Gericht die Akten an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung eines ordentlichen Vorverfahrens zurück. Das Gericht eröffnet den Parteien seinen ablehnenden Entscheid mündlich sowie schriftlich im Dispositiv. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
4 Erklärungen, die von den Parteien im Hinblick auf das abgekürzte Verfahren abgegeben worden sind, sind nach der Ablehnung eines Urteils im abgekürzten Verfahren in einem folgenden ordentlichen Verfahren nicht verwertbar.
5 Mit der Berufung gegen ein Urteil im abgekürzten Verfahren kann eine Partei nur geltend machen, sie habe der Anklageschrift nicht zugestimmt oder das Urteil entspreche der Anklageschrift nicht.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SR180007 | Ungetreue Geschäftsbesorgung etc. | Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Verfahren; Sachwalter; Urteil; Revisionsgr; Gesuchstellers; Sachen; Verfahren; Tatsachen; Sachwalters; Gericht; Kantons; Staatsanwaltschaft; Revisionsgesuch; Verfahrens; Anklage; Revisionsbegehren; Berufung; Behörde; Sinne; Vermögen; Person; Anklageschrift |
ZH | SA170003 | Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz | Urteil; Ausschreibung; Landes; Beschuldigte; Landesverweisung; Urteils; Berufung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gericht; Kantons; Vorinstanz; Beschuldigten; Verteidigung; Verfahrens; Gericht; Winterthur; Unterland; Freiheitsstrafe; Urteilsvorschlag; Dispositiv; Sinne; BetmG; Auslagen; Dispositivziffer; Rückweisung; Justiz; Abteilung; Anklageschrift; Vollzug |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 II 259 (2C_524/2018) | Art. 48 VwVG; Art. 29 KG; kartellrechtliche Beschwerdelegitimation. Eröffnet die Wettbewerbskommission gegen mehrere an einer angeblich unzulässigen Wettbewerbsabrede beteiligte Unternehmungen eine Untersuchung und stimmt eines davon einer einvernehmlichen Regelung zu, so sind die anderen beteiligten Unternehmungen nicht legitimiert, die Verfügung anzufechten, mit der die einvernehmliche Regelung genehmigt wurde (E. 2). | Regel; Regelung; Genehmigung; Sanktion; Genehmigungsverfügung; Verfahren; Verhalten; Urteil; Unternehmen; Bundesverwaltungsgericht; Sanktionsverfügung; Verhaltens; Sekretariat; Legitimation; Recht; Wettbewerbskommission; Verfügung; Beschwer; BEURET; Verfahrens; Sachverhalt; Wettbewerbsbeschränkung; Kartell; ässigen |
144 IV 121 | Art. 358 ff. und Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO; abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide. Die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils ist bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid im Sinne von Art. 410 Abs. 1 lit. b StPO nicht zulässig (E. 1.1-1.6). | Verfahren; Revision; Urteil; Revisionsgr; édure; Sinne; Verfahrens; Recht; énale; Anklageschrift; Sachverhalt; Bundesgericht; Person; Kommentar; Sachen; Betrug; Geldwäscherei; Revisionsgesuch; Obergericht; Parteien; Beweismittel; Prozessordnung; Hinweis; Gehilfe; Staatsanwaltschaft; Zustimmung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2021.38 | Bundes; Bundesstrafgericht; Entscheid; Anklage; Bundesanwaltschaft; Kammer; Einzelrichter; Parteien; Beschuldigte; Tribunal; Gefährdung; Sprengstoffe; Absicht; Rückweisung; Anklageschrift; Hauptverhandlung; Bundesstrafgerichts; Urteil; Entscheide; BStGer; Filter; Gerichtsschreiber; Staatsanwältin; Sabrina; Beyeler; Rechtsanwalt; Fabian; ürzten | |
SK.2021.27 | Apos;; Urteil; Bundes; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Bundesstrafgerichts; Berufung; Probezeit; Urteils; Verfahren; Stück; Einzelrichter; Konkurs; Sinne; StBOG; Asservat; Verurteilte; Tribunal; Parteien; StGB;; Freiheitsstrafe; Vollzug; Person; Eidgenossenschaft; StPO;; Beschwerdekammer |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schmid, Schweizer, Jositsch | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3. Aufl., Zürich | 2018 |
Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber | 2014 |