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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 36 UVG vom 2024

Art. 36 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 36 Zusammentreffen verschiedener Schadensursachen (1)

1 Die Pflegeleistungen und Kostenvergütungen sowie die Taggelder und Hilflosenentschädigungen werden nicht gekürzt, wenn die Gesundheitsschädigung nur teilweise Folge eines Unfalles ist.

2 Die Invalidenrenten, Integritätsentschädigungen und die Hinterlassenenrenten werden angemessen gekürzt, wenn die Gesundheitsschädigung oder der Tod nur teilweise die Folge eines Unfalles ist. Gesundheitsschädigungen vor dem Unfall, die zu keiner Verminderung der Erwerbsfähigkeit geführt haben, werden dabei nicht berücksichtigt.

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2024/682Accident; ’accident; édical; Assuré; ’assuré; ’il; écembre; Assurance; éral; ésion; éciation; ’assurance; émoro-tibial; édicale; Accidents; ’est; ’au; évrier; émoro-patellaire; ’intimée; édecin; émoro-tibiale; écision; ’atteinte; état; éniscale
VD2024/689Assuré; Assurance; ’accident; ’assurance; ’assuré; épaule; ’il; éciation; -épineux; édical; écision; ’épaule; échirure; édecin; Accidents; édicale; ’intimée; était; ’est; Appréciation; ’appréciation; ésion; épondérante; éférence
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2024.1-Integrität; Integritätsentschädigung; Versicherungsgericht; Unfall; Bundesgericht; Schulter; Experte; Parteien; Urteil; Apos; Obergutachten; Entschädigung; Bundesgerichts; Tabelle; Unfallversicherung; Integritätsschaden; Integritätseinbusse; Gericht; Experten; Invaliditätsgrad; Parteientschädigung; Verfahren; Anspruch; Schäden; VSBES; Supraspinatussehne; Einsprache; Massgabe; Ereignis
SOVSBES.2022.39-Integrität; Knochen; Osteoporose; Fraktur; Axa-Nr; Unfall; Integritätsentschädigung; Arthrodese; Integritätsschaden; Operation; Knochendichte; Untersuchung; Verlauf; Einsprache; Knochenqualität; Wahrscheinlichkeit; Akten; Parteien; Anspruch; Recht; Gericht; Polyneuropathie; Versicherungsgericht; Osteopenie; Verdacht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 331 (8C_17/2013)Art. 20 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 32 Abs. 2 UVV; Komplementärrente. Keine analoge Anwendung von Art. 32 Abs. 2 UVV auf den Fall, in welchem der eine Invalidenrente begründende Unfall (wenn auch nur kurz) vor dem die Hinterlassenenrente der AHV auslösenden Ereignis stattgefunden hat (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Unfall; Komplementärrente; Invalidenrente; Rente; Vorinstanz; Verletzung; Hinterlassenenrente; Sachverhalt; Recht; Auslegung; Ereignis; Luzern; Höhe; Unfallversicherung; Rechtsprechung; Invalidität; Einschränkungen; Urteil; Schweizerische; Unfallversicherungsanstalt; öffentlich-rechtlichen; Angelegenheiten; Ehemann; Erwägungen; Ausgleichskasse; Verfügung; ährte
129 V 323Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV; Art. 47 UVG: Schutz der Privatsphäre; Beweismittelverwertung. Hatte eine private Haftpflichtversicherung eine Person rechtmässig (Art. 28 Abs. 2 ZGB) durch einen Privatdetektiv überwachen lassen, kann die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) die entsprechenden Beweismittel (Überwachungsberichte und Videoband) verwerten, wenn die Voraussetzungen des Art. 36 BV erfüllt sind; Frage offen gelassen, ob die SUVA selber eine solche Überwachung veranlassen kann.
Beweismittel; Schutz; Urteil; Privatdetektiv; Überwachung; Verhältnis; Interesse; Schweizerische; Unfall; Arbeitsfähigkeit; Verwertung; Privatsphäre; Unfallversicherungsanstalt; Haftpflichtversicherung; Video; Grundrechte; Einschränkung; Privatsphäre;; Erwägungen; Krücken; Versicherung; Versichertengemeinschaft; Leistungen; ätigt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6581/2011Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernUnfall; Ereignis; BVGer; Quot;; Recht; Beilage; Körper; Vorinstanz; Bundes; Verfügung; Körperschädigung; Rückfall; Unfallereignis; Parteien; Beschwerdegegnerinnen; Urteil; Ereignisse; Rückerstattung; Versicherung; Leistungen; Faktor; Bundesverwaltung; Gesundheit; Knies; Verfahren
C-1595/2009Leistungsstreitigkeiten zwischen VersicherungsträgernVerfügung; Verfahren; Recht; Parteien; Bundes; Entscheid; Vorinstanz; Gehör; Verwaltung; Allianz; Leistungspflicht; Unfall; Versicherer; Verwaltungsgericht; Gehörs; Einsprache; Begründung; Bundesverwaltungsgericht; Verletzung; Obwalden; Anspruch; Streitigkeit; Zuständigkeit; Gericht; Anträge; Verfahrens; Eingabe