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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 36 BV vom 2024

Art. 36 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 36 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA240002Fürsorgerische Unterbringung / ZwangsmedikationUnterbringung; Behandlung; Massnahme; Vorinstanz; Störung; Person; Klinik; Entlassung; Medikation; Zustand; Massnahmen; Entlassungsgesuch; Gutachter; Verfahren; Urteil; Behandlungsplan; Betreuung; Voraussetzung; Recht; Zwangsmedikation; Verfügung; ändig
ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAN.2021.00010Der Beschwerdeführer ist als Vater einer Tochter, welche ein Gymnasium im Kanton Zürich besucht, grundsätzlich zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf seinen Antrag, die Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe II sei so zu gestalten, dass keine Differenzierung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften vorgenommen werde, lässt sich von vornherein nicht eintreten (E. 1.3).Covid-; Maske; Bildung; Person; Masken; Bildungsbereich; Personen; Schule; Schüler; Massnahme; Epidemie; Kanton; Verordnung; Maskentragpflicht; Schulen; Recht; Massnahmen; Interesse; Coronavirus; VCovid-; Kinder; Gesundheit; Bundes; Schülerin; Sekundarstufe; Schülerinnen; Epidemien
ZHVB190012Beschwerde i.S.v. § 43 Abs. 2 lit. a VRG gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. November 2019, Nr. AEG.2019.00001Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts; Verwaltungskommission; Obergericht; Kantons; Rekurs; Urteil; Obergerichts; Verfahren; Entscheid; Rechtsmittel; Stellungnahme; Zuständigkeit; Bundesgericht; Gericht; Einzelrichterin; Kommentar; Oberrichterin; Beschluss; Eingabe; Verfahrens; Antrag; Kopie; Akten; Person; ändige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 486 (5A_701/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Bezahlt der Schuldner eine Forderung, nachdem sie in Betreibung gesetzt wurde, so kann er die Bekanntgabe der Betreibung an Dritte nicht mit einem Gesuch nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG verhindern (E. 3).
Betreibung; Forderung; SchKG; Gesuch; Betreibungsamt; Zahlung; Recht; Schuldner; Betreibungsregister; Zahlungsbefehl; Verfahren; Urteil; Nichtbekanntgabe; Rechtsvorschlag; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Konkurs; Gläubiger; Weisung; Bekanntgabe; Eintrag; Regelung; Beschwerdeführers; Zustellung; Zahlungsbefehls; Oberaufsicht; Steueramt; Gesuchs
147 I 450 (2C_941/2020)
Regeste
Art. 22 und Art. 36 Abs. 1 und 3 BV ; Art. 30 und 40 EpG ; Covid-19-Massnahmen; Veranstaltungsverbot; gesetzliche Grundlage; Verhältnismässigkeit. Das Veranstaltungsverbot des Kantons Schwyz zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie erweist sich in Anbetracht des dem Regierungsrat zustehenden Ermessensspielraums als gesetzes- und verfassungskonform und namentlich als verhältnismässig (E. 3).
Massnahme; Massnahmen; Veranstaltung; Verordnung; Veranstaltungen; Personen; Recht; Krankheit; Verhältnis; Einschränkung; Schwyz; Kanton; Verhältnismässigkeit; Bundes; Regierungsrat; Covid-; Grundlage; Risiko; Fallzahlen; Veranstaltungsverbot; Interesse; Einschränkungen; Behörden; Sterblichkeit; üfen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5968/2023Förderung universitärer HochschulenAkkreditierung; Institut; Forschung; Vorinstanz; Auflage; Qualität; Quot;; Auflagen; Recht; Forschungs; Institution; Gutachter; Qualitätssicherung; Gutachtergruppe; Hochschulbereich; Hochschule; Voraussetzung; Akkreditierungsverordnung; Dienstleistung; Bundes; Bericht; Personal; Voraussetzungen; Hochschulbereichs; Verfügung; Beweis; Instituts; Qualitätssicherungssystem
B-3925/2023AussenhandelVorinstanz; Akten; Person; Schenkung; Recht; Gelder; Ukraine; Quot;; Verordnung; Ukraine-V; Recht; Replik; Beweis; Verfügung; Verfahren; Ukraine-Verordnung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Vermögens; Beschwerdeschrift; Familie; Finanzinstitut; Urteil; Verfahrens; Verwaltung; Hinweis; Hinweise; ürlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.8Gericht; Bundes; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Untersuchungshaft; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Tatverdacht; Zwangsmassnahmen; Verlängerung; Verfahrens; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführers; Verhältnis; Parteien; Urteil; Beschleunigungsgebot; Freiheitsstrafe; Sachverhalt
RR.2022.40Einvernahme; Rechtshilfe; Bundes; Behörde; Verfahren; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Zeuge; Verfahrens; Aussagen; Beschwerdeführers; Übersetzung; Verfahrensakten; Behörden; Rubrik; Fragen; Richter; Gericht; Portugal; Rechtshilfeersuchen; Zeugen; Einvernahmeprotokoll; Protokoll; Beschuldigte; Rechtsvertreter; Dolmetscher; Zusammenhang

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WaldmannBasler Kommentar2015
WaldmannBasler Kommentar2015