Art. 36 BGG vom 2024
Art. 36 Ausstandsbegehren
1 Will eine Partei den Ausstand einer Gerichtsperson verlangen, so hat sie dem Gericht ein schriftliches Begehren einzureichen, sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat. Die den Ausstand begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.
2 Die betroffene Gerichtsperson hat sich über die vorgebrachten Ausstandsgründe zu äussern.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 65 (5A_582/2013) | Art. 91 und 96 ZPO; Streitwert der Kollokationsklage im Nachlassverfahren; Prozesskosten. Massgeblicher Zeitpunkt zur Festlegung der mutmasslichen Dividende, auf welche sich die Streitwertberechnung stützt (E. 3). | Streitwert; Recht; Obergericht; Urteil; Berufung; Kollokation; Zeitpunkt; Dividende; Vorschuss; Verfahren; Gerichtsgebühr; Konkurs; Klage; Kostenvorschuss; Streitgegenstandes; Bezirksgericht; Festsetzung; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Kollokationsprozess; SchKG; Forderung; Streitwertes; Konkursdividende; Gerichtskosten; Klageeinleitung; Kommentar; Dividendenschätzung |
137 II 431 (2C_127/2010) | Art. 36 Abs. 1 und Art. 185 Abs. 3 BV; Art. 25 f. BankG; Art. 10 VwVG und Art. 11 des Organisationsreglements FINMA 2008; Zulässigkeit der Herausgabe von Bankkundendaten der UBS an die amerikanischen Behörden durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) im Februar 2009. Inhalt und Stellenwert des Bankkundengeheimnisses im schweizerischen Recht (E. 2.1). Bankenrechtliche Schutzmassnahmen müssen das Bankkundengeheimnis wahren und dürfen nicht dazu dienen, die Kompetenzen der Rechtshilfe- oder Steuerbehörden bzw. die von diesen zu prüfenden, für die amtshilfeweise Aufhebung des Bankkundengeheimnisses erforderlichen Voraussetzungen zu umgehen (E. 2.2 und 2.3). Bejahung der Zulässigkeit der Herausgabe der Kundendaten gestützt auf die polizeiliche Generalklausel (E. 3 und 4). Feststellung des Anscheins einer Befangenheit des damaligen Präsidenten der FINMA (E. 5). | FINMA; Recht; Finanz; Kunden; BankG; Behörde; Behörden; Banken; Bankkunden; Bundesrat; Amtshilfe; Schweiz; Verfügung; Interesse; Massnahme; Generalklausel; Geschäft; Bankkundengeheimnis; Anklage; Schutz; Finanzmarkt; Massnahmen; Daten |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2010.31 | Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 2-5 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. b und c aBetmG), versuchte Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), versuchte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), evtl. strafbare Vorbereitungshandlungen zu Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 183 Ziff. 1 StGB), strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 StGB), Gehilfenschaft zu strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub (Art. 260bis Abs. 1 i.V.m. Art. 140 Ziff. 1 und 2 i.V.m. Art. 25 StGB) | ändlich; Bundes; Betäubungsmittel; Apos;; Recht; Verfahren; Beschuldigte; Person; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Telefon; Vorbereitung; BetmG; Gespräch; Täter; Hanfs; Vorbereitungshandlung; Betäubungsmittelgesetz; Beschuldigten; Anklage; Vorbereitungshandlungen; Verteidiger; Urteil |
SK.2010.7 | Fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 2 StGB). | Angeklagte; Angeklagten; Flugzeug; Verfahren; Recht; Airlines; Maschine; Bericht; Schub; Bundesanwaltschaft; Experte; Piste; Verfahrens; Anklage; Schubumkehr; Untersuchung; Verfahren; Aufsetzen; Hauptfahrwerk; Richter; Urteil; Sachverständige; Gutachten; Verkehr; Höhe |