Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 354 ZPO vom 2024
Art. 354 Schiedsfähigkeit
Gegenstand eines Schiedsverfahrens kann jeder Anspruch sein, über den die Parteien frei verfügen können.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 354 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230060 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Gesuchstellerinnen; Entscheid; Urteil; Sinne; Vergleich; Parteien; Gericht; Beschluss; SchKG; Kranken; Bezirksgericht; Betreibung; Frist; Beschwerdeverfahren; Gerichtskosten; Verfahren; Schuldanerkennung; Einlassung; Bundesgericht; Kantons; Oberrichter; Forderung; Prozesskosten; Parteientschädigung |
ZH | NG140002 | Mietzinsanfechtung Berufung gegen ein Urteil des Mietgerichtes des Bezirksgerichtes Meilen vom 4. Februar 2014 (MA1300001) | Mietzins; Vorinstanz; Beklagten; Parteien; Berufung; Recht; Schiedsgutachter; Gutachten; Luxus; Schiedsgutachten; Mietzinse; Mietobjekt; Liegenschaft; Miete; Gericht; Entscheid; Vergleich; Luxuscharakter; Gutachter; Wohnräume; Zimmer; Garage; Vereinbarung; Schiedsgericht; Wohnräumen; Sinne; Person |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG180008 | Ernennung eines Schiedsrichters | Gesuch; Schiedsrichter; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Obergericht; Schlichtungsbehörde; Uster; Gericht; Frist; Pacht; Kantons; Verwaltungskommission; Eingabe; Schlichter; UP/URV; Schiedsrichters; Obergerichts; Verfahren; Miete; Über; Beschluss; Schiedsgerichts; Wiedererwägung; Schiedsvereinbarung; Pachtsachen |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 201 | Art. 189 Abs. 3 lit. a und Art. 361 Abs. 4 ZPO; Zulässigkeit von Schiedsgutachten. Bei der Miete und Pacht von Wohnräumen ist es nicht zulässig, bestimmte Fragen im Streitfall an einen privaten Dritten als Schiedsgutachter zu delegieren (E. 3 und 4). | Miete; Schiedsgutachten; Parteien; Wohnräumen; Mietzins; Pacht; Schiedsgericht; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Gericht; Streit; Kommentar; Recht; Mieter; Schlichtungsbehörde; Vereinbarung; Vorinstanz; Schiedsfähigkeit; Schiedsrichter; Urteil; Schiedsgerichts; Angelegenheiten; Entscheid; Schiedsgutachtens; Ansprüche |