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Obligationenrecht (OR)

Art. 351 OR vom 2024

Art. 351 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 351 Begriff und Entstehung 1. Begriff

Durch den Heimarbeitsvertrag verpflichtet sich der Heimarbeitnehmer (1) , in seiner Wohnung oder in einem andern, von ihm bestimmten Arbeitsraum allein oder mit Familienangehörigen Arbeiten im Lohn für den Arbeitgeber auszuführen.

(1) Ausdruck gemäss Art. 21 Ziff. 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 20. März 1981, in Kraft seit 1. April 1983 (AS 1983 108; BBl 1980 II 282). Diese Änd. ist in den Art. 351–354 und 362 Abs. 1 berücksichtigt.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 351 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBZ.2006.83Entscheiddoppelrelevante Tatsache: Bejahung der Zuständigkeit bei Schlüssigkeit Arbeit; " Recht; Beruf; Berufung; Beklagten; Klage; Läge; Partei; Vi-act; Klägers; Parteien; Berufung; Vertrag; Rechtsverhältnis; Auftrag; Arbeitsvertrag; Vertrags; Berufungsantwort; Arbeitsverhältnis; Beweis; Bekl; Konkurrenz; Urteil; Vorinstanz; Beklact; Arbeite; Klage; Pläne

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 492Nichtanwendung von ausländischem Recht (Art. 43a Abs. 1 lit. a OG, Art. 16 IPRG). Der Rügegrund von Art. 43a Abs. 1 lit. a OG ist gegeben, wenn das massgebende ausländische Recht nicht in dem vom schweizerischen Kollisionsrecht geforderten Umfang (Art. 16 IPRG) angewendet wurde (E. 3). Recht; Ausländische; Schweizerische; Vertrag; Ausländischen; Gericht; Angewendet; Klagte; Kalifornische; Urteil; Berufung; Beklagten; Schweizerischen; Amfit; Erwägungen; Privatrecht; Fremde; International; Hinweis; Appellationshof; Vorinstanz; Parteien; Kalifornisches; Erstinstanzliche; Fremden; Rechtsordnung; Ermittlung; Hinweise; Pauschalgebühr; Ausstehende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
REHBINDERBasler Kommentar zum Obligationenrecht2007
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