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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 35 BV vom 2024

Art. 35 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 35 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB220039AberkennungBaurecht; Baurechts; Baurechtszins; Vertrag; Berufung; Vorinstanz; Recht; Vertrags; Parteien; Referenzzinssatz; Beklagten; Aberkennung; Betreibung; Baurechtszinses; Bezirksgericht; Entscheid; Baurechtsvertrag; Äquivalenz; ömisch-katholische; Grundrechtsbindung; Urteil; Rechtsöffnung; Höhe; Landwert; Aufgabe; Leistung; Gericht; Betrag; Sinne; Reduktion
ZHPS180247Arrestvollzug (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Gläubiger; Arreste; Drittansprecherin; Schuldner; Verfahren; Betreibung; Betreibungsamt; Recht; Durchgriff; Aufsichtsbehörde; Arrest-Nr; Vorinstanz; Arresten; SchKG; Gläubigern; Schweiz; Bundesgericht; Kanton; Arrests; Genossenschaft; Private; Steuerarrest; Arrestbefehl; Widerspruchsklage; Vermögenswerte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190011Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 18. Juli 2019 (CB190048-L)Recht; Akten; Verfahren; Bezirksgericht; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Akteneinsicht; Beschluss; Obergericht; Verfahrens; Aufsicht; Verwaltungskommission; Betreibungsamt; Beschwerdeführers; SchKG; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsverweigerung; Gewährung; Anspruch; Rechtspflege; Kantons; Gerichtsgebühr; Geschäft; Armen; Obergerichts
ZHVB180004Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Meilen vom 30. April 2018 (BV170021-G)Bezirksgericht; Meilen; Recht; Ausweisung; Verfahren; Beschwerdegegner; Bezirksgerichts; Verfahrens; Urteil; Obergericht; Beschluss; Verwaltungskommission; Liegenschaft; Entscheid; Aufsicht; Beschwerdegegners; Rechtsverzögerung; Kantons; Obergerichts; Gericht; Verfügung; Strasse; -Strasse; Ausweisungsanzeige; Parteien; Räumung; Eingabe; Behandlung; Akten; Zeitpunkt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 III 34 (5A_391/2021)
Regeste
Art. 32, 27 Abs. 1, Art. 39, 40, 40a IPRG ; Art. 39 ZGB ; Art. 8 EMRK ; Eintragung einer ausländischen Zivilstandsurkunde, Angabe des Geschlechts. Die Angabe des Geschlechts im schweizerischen Personenstandsregister kann nicht gestützt auf eine in Deutschland abgegebene Erklärung über die Streichung der Geschlechtsangabe aufgehoben werden (E. 3).
Geschlecht; Geschlechts; Person; Eintrag; Personen; Eintragung; Recht; Geschlechtsangabe; Register; Personenstands; Urteil; Streichung; Zivilstand; Schweiz; Anerkennung; Personenstandsregister; Ordre; Botschaft; Entscheid; Registerführung; Grundsätze; Angabe; Bezug; Staat; Gesetzgeber; Bundesrat; Geburt; Geschlechter; Deutschland; Obergericht
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Rechtsweg; Programm; Netiquette; Kommentars; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Löschung; Zugang; Meinungsäusserung; Ombudsstelle; Konzession; Streichung; Kommentaren; Sendung; Aufgabe; Vorgaben; BAKOM; Entscheid; Aufgaben; Hinweisen; ägen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-570/2022Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungGriechenland; Wegweisung; Schweiz; Schutz; Recht; Vollzug; Person; Behörde; Flüchtling; Asylgesuch; Behörden; Bundesverwaltungsgericht; Drittstaat; Schutzstatus; Wegweisungsvollzug; Lebens; Vorinstanz; Verfügung; Verletzung; Rückkehr; Personen; Aufenthalt; Gericht; ätten
C-4485/2019Medizin und MenschenwürdeStiftung; Verein; Bundes; Verfügung; Beilage; Recht; BBeilage; Aufgabe; Bundesverwaltung; B-act; Vereins; Bundesverwaltungsgericht; Finanzhilfe; Aufgaben; Schwangerschaftsberatungsstellen; Stellung; Rechtsverweigerung; Gesundheit; öffentlich-rechtliche; Verfügungen; Verfügungsbefugnis; Stellungnahme; Mitglied; Verfahren; Gericht; Statuten; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Verzeichnis

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2017.65Aktenführung (Art. 100 StPO).Quelle; Medien; Schutz; Quellen; Akten; Journalist; Korrespondenz; Recht; Recht; Journalisten; Person; Medienfreiheit; Redaktionsgeheimnis; Ablage; Verfahren; Informationen; Quellenschutz; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Beschwerdekammer; Akten; Entscheid; Aktendossier; Zeller; Interesse
BB.2017.69Aktenführung (Art. 100 StPO).Medien; Quelle; Quellen; Schutz; Journalist; Akten; Korrespondenz; Recht; Recht; Journalisten; Ablage; Medienfreiheit; Person; Redaktionsgeheimnis; Verfahren; Informationen; Quellenschutz; Behörde; Verfahrens; Verfahren; Aktendossier; Beschwerdekammer; Akten; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das VwVG2019
Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2019