Art. 342 Vollstreckung einer bedingten oder von einer Gegenleistung abhängigen Leistung
Der Entscheid über eine bedingte oder eine von einer Gegenleistung abhängige Leistung kann erst vollstreckt werden, wenn das Vollstreckungsgericht festgestellt hat, dass die Bedingung eingetreten ist oder die Gegenleistung gehörig angeboten, erbracht oder sichergestellt worden ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV230009 | Vollstreckung | Gesuch; Gesuchs; Betreuung; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Parteien; Kinder; Vorinstanz; Anfrage; Vollstreckung; Anfragepflicht; Bedingung; Trennungsvereinbarung; Urteil; Daten; Betreuungsplan; Vereinbarung; Entscheid; Elternteil; Drittbetreuung; Leistung; E-Mail; Klausel; Wortlaut; Beweis; Auslegung; Zeiten |
ZH | RV200010 | Vollstreckung | Gesuch; Besuch; Besuchs; Besuchsrecht; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Vollstreckung; Recht; Tochter; Besuchsrechts; Vorinstanz; Parteien; Übernachtung; Kindes; Eltern; Übernachtungen; Anhörung; Gutachten; Auseinandersetzung; Therapeut; Elternteil; Beschwerdeverfahren; Kontakt; Abänderung; Gericht; Dispositivziffer; Verfügung; Phase |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2019.74 (AG.2020.228) | Vollstreckungsgesuch (BGer 4A_287/2020 vom 24. März 2021) | Edition; Editionsurteil; Vollstreckung; Gutheissung; Recht; Appellation; Rechtsbegehren; Sicherheit; Erwägung; Geschäftsbeziehung; Editionsurteils; Vollstreckungsgesuch; Berechnung; Entscheid; Aufstellung; Erwägungen; Telefon; Appellationsgericht; Vermögensposition; Vermögenspositionen; Dokument; Telefonate; Bundesgericht; Berechnungen; Kennzahlen; Dokumente; Erläuterung; Dispositiv; Vollstreckungsgesuchs |
Autor | Kommentar | Jahr |
Michael Kramer | Zürich | 2010 |