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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 342 StPO vom 2024

Art. 342 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 342 Zweiteilung der Hauptverhandlung

1 Auf Antrag der beschuldigten Person oder der Staatsanwaltschaft oder von Amtes wegen kann die Hauptverhandlung zweigeteilt werden; dabei kann bestimmt werden, dass:

  • a. in einem ersten Verfahrensteil nur die Tat- und die Schuldfrage, in einem zweiten die Folgen eines Schuld- oder Freispruchs behandelt werden; oder
  • b. in einem ersten Verfahrensteil nur die Tatfrage und in einem zweiten die Schuldfrage sowie die Folgen eines Schuld- oder Freispruchs behandelt werden.
  • 1bis Für die Entscheidung ist zuständig:

  • a. bis zur Eröffnung der Hauptverhandlung: die Verfahrensleitung;
  • b. nach Eröffnung der Hauptverhandlung: das Gericht. (1)
  • 1ter Lehnt die Verfahrensleitung den Antrag über die Zweiteilung der Hauptverhandlung ab, so teilt sie dies den Parteien mit kurzer Begründung mit. Der Antrag kann an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden. (1)

    2 Die Entscheidung über die Zweiteilung der Hauptverhandlung ist nicht anfechtbar.

    3 Bei einer Zweiteilung dürfen die persönlichen Verhältnisse der beschuldigten Person nur im Falle eines Schuldspruchs zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht werden, es sei denn, dass sie für die Frage des objektiven oder subjektiven Tatbestandes von Bedeutung sind.

    4 Die Entscheide über die Tat- und die Schuldfrage werden nach ihrer Beratung eröffnet, sind jedoch erst mit dem gesamten Urteil anfechtbar.

    (1) (2)
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 342 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Gutachten; Freiheit; Sinne; Privatkläger; Urteil; Gericht; Freiheitsstrafe; Berufung; Recht; Anordnung; Kokain; Delikt; Verteidigung; Gutachter; Berufungsverfahren; Täter; Staatsanwalt; Fahrzeug
    ZHSB210458Qualifizierte Brandstiftung etc. und WiderrufBeschuldigte; Schaden; Privatkläger; Schadenersatz; Urteil; Berufung; Beschuldigten; Privatklägerin; Gericht; Geschädigte; Verteidigung; Dispositiv; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Dispositivziffer; Kantons; Geldstrafe; Forderung; Geschädigten; Zivilklage; Brand; Massnahme; Bezirksgericht; Widerruf; Bundesgericht; Verfahren; Gericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.108-Beschuldigte; Apos; Beschuldigten; Urteil; Recht; Solothurn; Staat; Täter; Gericht; Kredit; Urteils; Anklage; Beruf; Geldstrafe; Berufung; Betrug; Budget; Untersuchungs; Entschädigung; Akten; Tochter; Budgetberechnung; Unterhalt; Amtsgericht; Verfahren; Recht
    SOSTBER.2020.99-Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Täter; Aussage; Recht; Körper; Beweis; Körperverletzung; Opfer; Person; Aussagen; Staat; Urteil; Täters; Verletzung; Schuld; Faust; Solothurn; Einvernahme; Rücken; Verletzungen
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    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BP.2015.36Anordnung der Sicherheitshaft vor Anklageerhebung (Art. 229 Abs. 1 i.V.m. Art. 222 StPO).Gericht; Beschuldigte; Beschuldigten; Sicherheitshaft; Kammer; Bundesstrafgericht; Entscheid; Verfahren; Beschwerdekammer; Untersuchung; Bundesstrafgerichts; Anklage; Anordnung; Zwangsmassnahmen; Zwangsmassnahmengericht; Beschwerdeverfahren; Haftdauer; Antrag; Entscheide; Verfahrens; Erwägung; Beschluss; Holding; Verfügung; Untersuchungshaft; Nähe; Verfahrens; Richter; Bundesgericht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SchmidPraxis, St. Gallen 2009