Art. 34 1. Geldstrafe.
1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so beträgt die Geldstrafe mindestens drei und höchstens 180 Tagessätze. (1) Das Gericht bestimmt deren Zahl nach dem Verschulden des Täters.
2 Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens 30 und höchstens 3000 Franken. (1) Das Gericht kann den Tagessatz ausnahmsweise bis auf 10 Franken senken, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten. (3) Es kann die maximale Höhe des Tagessatzes überschreiten, wenn das Gesetz dies vorsieht. Es bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum. (4)
3 Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden geben die für die Bestimmung des Tagessatzes erforderlichen Auskünfte.
4 Zahl und Höhe der Tagessätze sind im Urteil festzuhalten.
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230251 | Vorsätzliche Tierquälerei etc. | Beschuldigte; Hunde; Beschuldigten; Fuchs; Dossier; Übertretung; Richt; Vorinstanz; Zeuge; TSchG; Aussage; Recht; Aussagen; Zeugen; Berufung; Busse; Zeugin; Anklage; Hundegesetz; Tierquälerei; Hundegesetzes; Urteil; Fuchses; Geldstrafe; Hundes; Verbindung; Angriff; Jagdgesetz |
ZH | SB230196 | Exhibitionismus | Beschuldigte; Privatklägerin; Vorinstanz; Beschuldigten; Zeugin; Aussagen; Berufung; Richt; Beweis; Einvernahme; Verteidigung; Urteil; Staatsanwaltschaft; Mutter; Recht; Sachverhalt; Gericht; Vorfall; Geldstrafe; Sinne; Dispositiv; Anklage; Exhibitionismus; Entscheid; Verfahren; Gericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2024.5 | - | Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig |
SO | STBER.2023.63 | - | Beschuldigte; Staat; Fahrrad; Staatsanwalt; Recht; Beschuldigten; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Urteil; Befehl; Verfahren; Polizei; Berufung; Beweis; Zeuge; Verfahren; Diebstahl; Zeugen; Verfahrens; Gericht; Solothurn; Zahlen; Akten; Befehls; Urteils; Winkelschleifer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 241 (6B_1308/2020) | Regeste Art. 34 und 2 StGB ; Strafzumessung, Wahl der Strafart, Geldstrafe, Übergangsrecht. Der Richter bestimmt bei der Aussprechung einer Strafe zuerst die Art der Strafe und setzt danach das Strafmass fest. Bei der Wahl der Strafart trägt er neben dem Verschulden des Täters, der Angemessenheit der Strafe, ihren Auswirkungen auf den Täter und auf seine soziale Situation sowie ihrer Wirksamkeit unter dem Gesichtswinkel der Prävention Rechnung (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3). | écuniaire; -amende; Ancien; être; Auteur; énal; édé; était; édéral; énale; Intimé; éterminer; Tribunal; été; éforme; Arrêt; Application; Accident; Selon; ération; ères; Autre; ésultat; Infraction; Geldstrafe; Appel; Excavation; Avoir; érieure |
146 IV 311 (6B_1031/2019) | Regeste Art. 2 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 und Art. 66a sowie Art. 66b StGB ; strafrechtliches Rückwirkungsverbot in Bezug auf die neuen Bestimmungen über die Landesverweisung; Wiederholungsfall; retrospektive Konkurrenz bei Landesverweisung. Das Strafgericht kann die Landesverweisung erst dann anordnen, wenn der Täter die Anlasstat nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über die Landesverweisung begangen hat. Das Rückwirkungsverbot gilt grundsätzlich auch für Massnahmen (E. 3.2.2). | Landes; Landesverweisung; Urteil; Gericht; Recht; Kokain; Massnahme; Widerhandlung; Kokaingemisch; Kreisgericht; Rechtsprechung; Gallen; Betäubungsmittel; Hinweis; Kreisgerichts; Schweiz; Vorinstanz; Bestimmungen; Landesverweisungen; Reinsubstanz; Wiederholungsfall; Absorptionsprinzip; BetmG; Vorwurf; Zweck; Person; Botschaft; Recht; Inkrafttreten |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-6102/2017 | Einreiseverbot | Einreise; Einreiseverbot; Bundes; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Schweiz; Einreiseverbots; Sicherheit; Ausschreibung; Person; Interesse; Betäubungsmittel; Verfügung; Sinne; Wegweisung; Massnahme; Akten; /Beilage; Ermessen; Interessen; Betäubungsmittelgesetz; Beschwerdeführers; Verfahren; Ermessens; Aufenthalt; Fernhaltemassnahme; Widerhandlung |
B-6595/2017 | Kartelle | Vorinstanz; Auskunft; Auskunfts; Verfahren; Recht; Wettbewerb; Verfügung; Untersuchung; Bundes; Verfahren; Unternehmen; Daten; Beschwerdeschrift; Aussage; Sanktionsberechnung; Auskunftsverfügung; Auskünfte; Endentscheid; Vernehmlassung; Akten; Editionsverweigerung; BVGer; Grundsatz; Verfahrens; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmens; Quot; |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2022.15 | FINMA; Beschuldigte; Recht; Zahlungsmittel; Token; Beschuldigten; Berufung; Bundes; Ausgabe; Urteil; Geschäft; Verfahren; Apos;; Täter; Bewilligung; VStrR; Verwaltung; FINMAG; Kammer; Finanzmarkt; Vorinstanz; Verfahren; Gericht; Finanzintermediär; Berufungskammer | |
RR.2021.178 | Apos;; Beschuldigte; Sprengstoff; Bundes; Fahrzeug; Ass-ID; Beschuldigten; Schweiz; SprstG; Sprengstoffe; Kontrollschild; Person; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anklage; Hinsicht; Kontrollschilder; Weiterschaffen; Sprengstoffen; Gericht; Personen; Geldstrafe; Verkehr; Täter; Bankomaten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, ed. | 2021 |
Keller, Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, ed. | 2021 |