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Obligationenrecht (OR)

Art. 339a OR vom 2024

Art. 339a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 339a Rückgabepflichten

1 Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jede Vertragspartei der andern alles herauszugeben, was sie für dessen Dauer von ihr oder von Dritten für deren Rechnung erhalten hat.

2 Der Arbeitnehmer hat insbesondere Fahrzeuge und Fahrausweise zurückzugeben sowie Lohn- oder Auslagenvorschüsse soweit zurückzuerstatten, als sie seine Forderungen übersteigen.

3 Vorbehalten bleiben die Retentionsrechte der Vertragsparteien.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 339a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP170011ForderungBeschwerde; Recht; Vorinstanz; Beklagten; Vertrag; Fahrzeug; Partei; Parteien; Vorinstanzliche; Betreibung; Vorinstanzlichen; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Habe; Habe; Gültig; Rungen; Kreditfahrt; Sodann; Kreditfahrten; Gericht; Bestritt; Klage; Erwägung; Arbeitsverhältnis; Beweis; Diesbezüglich; Wonach
ZHSB140021versuchte NötigungSchuldig; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Staat; Schaft; Staatsanwalt; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Privatkläger; Vorinstanz; Urteil; Tagessätze; Gericht; Amtlich; Berufung; Verteidigung; Probezeit; Amtliche; Nötigung; Befehl; Täter; Vollzug; Prot; Standen; Zürich-Sihl; Tagessätzen; Anschlussberufung; Positiv; Arbeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2016/5Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung),
AGAGVE 2005 112III. Weiterbildung112 Weiterbildung. Rückzahlungsklausel.- Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rückzahlungsklausel. DieKündigung durch den Arbeitgeber infolge dauernder unverschuldeterArbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers steht in concreto der Anwendung der Rückerstattungsklausel nicht entgegen...
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-7021/2014Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Schwerdef?hrer; Beschwerdef?hrer; Bundes; Recht; Urteil; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Ichen; Verfahren; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Arbeitszeugnis; Vorinstanz; Arbeitsverh?ltnis; Rechtsbegehren; Bundesverwaltungsgerichts; Verf?gung; Beschwerdef?hrers; Partei; Arbeitsverh?ltnisse; Bundesgericht; Frist; Parteien; Urteile; Angefochten; Arbeitsverh?ltnisses; Entscheid
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