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Obligationenrecht (OR)

Art. 337c OR vom 2024

Art. 337c Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 337c bei ungerechtfertigter
Entlassung
(1)

1 Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen Grund, so hat dieser Anspruch auf Ersatz dessen, was er verdient hätte, wenn das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist oder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit beendigt worden wäre.

2 Der Arbeitnehmer muss sich daran anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart hat und was er durch anderweitige Arbeit verdient oder zu verdienen absichtlich unterlassen hat.

3 Der Richter kann den Arbeitgeber verpflichten, dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zu bezahlen, die er nach freiem Ermessen unter Würdigung aller Umstände festlegt; diese Entschädigung darf jedoch den Lohn des Arbeitnehmers für sechs Monate nicht übersteigen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 337c Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA230023Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Kündigung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Bezahlen; Verfahren; Fristlos; Ziffer; Fristlose; Berufungsverfahren; Arbeitnehmer; Falsch; Entschuldigungsbrief; Mitnahme; Klägers; Rechtsbegehren; Entscheid; Kündigungsgr; Wichtigen; Kunde; Urteil; Verfahren; Klage; Gerecht; Missbräuchlich; Kündigungsbegründung; Unrichtig; Bezahlt; Abzuweisen
ZHLA220020Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Richt; Partei; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Parteien; Beklagten; Arbeitsverhältnis; Recht; Arbeitsverhältnisses; Verfahren; Gericht; Fristlos; Patienten; Auflösung; Beweis; Replik; Arbeitnehmer; Saldo; Entscheid; Begründung; Habe; Fristlose; Klage; Saldoklausel; Hauptverhandlung; Verhandlung; Rechtlich; Arbeitsunfähigkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150015Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
ZHVO120117Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6031/2017Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Beschwerdef?hrer; Bundes; Vorinstanz; K?ndigung; Frist; Mitarbeitende; Mitarbeitenden; Fristlos; Fristlose; Arbeitsverh?ltnis; Urteil; Entsch?digung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Partei; Beweis; Verf?gung; Person; Arbeitsverh?ltnisse; Verhalten; Vormalige; Arbeitsverh?ltnisses; Textnachrichten; Vormaligen; Angefochten; Arbeitgeber; Gestellten
A-2718/2016Auflösung des ArbeitsverhältnissesBeschwerde; Arbeit; Beschwerdef?hrer; Vorinstanz; Urteil; K?ndigung; Frist; Recht; Bundes; Fristlos; Arbeitsverh?ltnis; Fristlose; BVGer; Beschwerdef?hrers; Urteile; MwH; Partei; Arbeitszeit; Beweis; Arbeitsverh?ltnisse; Arbeitsverh?ltnisses; Arbeitgeber; Fristlosen; Angestellte; Bundesverwaltung; Praxis; Dienstreise; Person
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