CPS Art. 335 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 335 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 335 Leschas chantunalas

1 Als chantuns resta resalvada la legislaziun davart ils surpassaments polizials, uschenavant che quels n’èn betg reglads tras la legislaziun federala.

2 Ils chantuns han il dretg da smanatschar cun sancziuns las cuntravenziuns cunter il dretg administrativ e cunter il dretg processual chantunal.


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Art. 335 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230251Vorsätzliche Tierquälerei etc.Beschuldigte; Hunde; Beschuldigten; Fuchs; Dossier; Übertretung; Richt; Vorinstanz; Zeuge; TSchG; Aussage; Recht; Aussagen; Zeugen; Berufung; Busse; Zeugin; Anklage; Hundegesetz; Tierquälerei; Hundegesetzes; Urteil; Fuchses; Geldstrafe; Hundes; Verbindung; Angriff; Jagdgesetz
SZBEK 2022 76mehrfache vorsätzliche Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (zweiter Rechtsgang)Beschuldigte; Verfügung; Bundes; Urteil; TSchG; Lebenspartnerin; Recht; Beschuldigten; Bundesgericht; Hauses; Recht; Berufung; Erwägung; U-act; Rechtsgang; Wohnung; Staatsanwaltschaft; Abteilung; Busse; Beurteilung; Anklage; Rückweisung; Verbot; Widerhandlung; Laboratorium; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 IV 13 (6B_345/2011)Grobe Verletzung von Sitte und Anstand in der Öffentlichkeit (Art. 19 des Strafrechts des Kantons Appenzell A.Rh.), "Nacktwandern"; Gesetzgebungskompetenz der Kantone auf dem Gebiet des Übertretungsstrafrechts (Art. 335 Abs. 1 StGB); Bestimmtheitsgebot (Art. 1 StGB); persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV); Verbotsirrtum (Art. 21 StGB); Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (Art. 52 StGB). Die Kantone sind gestützt auf Art. 335 Abs. 1 StGB befugt, das "Nacktwandern" im öffentlichen Raum unter Strafe zu stellen (E. 3). Eine Norm, welche demjenigen Strafe androht, der "öffentlich Sitte und Anstand grob verletzt", ist hinreichend bestimmt (E. 4). Das "Nacktwandern" kann willkürfrei als grobe Verletzung von Sitte und Anstand qualifiziert werden (E. 5). Der Tatbestand setzt nicht voraus, dass der "Nacktwanderer" auf einen Menschen trifft, der dadurch in seinem Anstandsgefühl verletzt wird (E. 6). Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit verneint (E. 7). Verbotsirrtum verneint (E. 8). Keine Strafbefreiung wegen fehlenden Strafbedürfnisses (E. 9). Recht; Anstand; Sitte; Nacktwandern; Kanton; Recht; Rechts; Sittlichkeit; Verhalten; Appenzell; Kantons; Bundes; Verletzung; Hinweis; Grundrecht; Hinweise; Handlung; Sittlichkeit; Hinweisen; Sinne; Übertretungsstrafrecht; Recht/AR; Öffentlichkeit; Freiheit
129 IV 276Art. 221, 222 und 335 Ziff. 1 StGB; kantonale Strafbestimmungen im Bereich der Feuerpolizei. Zulässigkeit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde zur Rüge, kantonale Normen griffen in den vom Bundesstrafrecht abschliessend geregelten Bereich ein (E. 1). Befugnis der Kantone, die Missachtung von Vorschriften über die Brandbekämpfung mit Strafe zu bedrohen (E. 2). Feuer; Recht; Recht; Feuerschutz; Feuerschutzverordnung; Kanton; Nichtigkeitsbeschwerde; Bereich; Kantone; Rechtsmittel; Verletzung; Rechts; Übertretung; Rüge; Bestimmung; Appenzell; Vorschriften; Brand; Bundesrecht; Verurteilung; Vorinstanz; Feuersbrunst; Verhalten; Bestimmungen; Kantonen; Verursachung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2014.22Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies aStGB), qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 und 3 StGB), eventualiter mehrfache Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 1 Abs. 2 StGB), mehrfache Urkundenfälschung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB), Steuerbetrug (Art. 186 Abs. 1 DBG und § 261 Abs. 1 Steuergesetz des Kantons Zürich).Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person
RH.2014.21Auslieferung an Deutschland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). Auslieferungshaftbefehl (Art. 48 Abs. 2 IRSG). Rückzug der Beschwerden.Apos;; Beschuldigte; Konto; Zahlung; Anklage; Recht; Recht; Verfahren; Vermögens; Beschuldigten; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahrens; Urkunde; Rechnung; Geschäftsbesorgung; Über; Vermögenswert; Zahlungen; Vermögenswerte; Höhe; Täter; Gericht; Einziehung; Bestechung; Verfahren; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Lieber, Trechsel, PiethPraxis, 3. Auflage 2018