DO Art. 335 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 335 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 335 Relaziun da lavur illimitada 1. Disditga en general (1)

1 Ina relaziun da lavur illimitada po vegnir disditga da mintga partida contrahenta da tut temp.

2 La partida che disdescha sto motivar en scrit la disditga, sche l’autra partida pretenda quai.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 18 da mars 1988, en vigur dapi il 1. da schan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).

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Art. 335 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220026Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Vorinstanz; Beklagten; Konflikt; Beweis; Klägers; Vorgesetzte; Arbeit; Berufung; Kündigungsgr; Vorgesetzten; Leistung; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Leistungen; Mitarbeiterbeurteilung; Beweise; Behauptung; Verfahren; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilungen; Vater; Beurteilung
ZHLA220021Arbeitsrechtliche ForderungKündigung; Berufung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Urteil; Alter; Klägers; Verfahren; Berufungsverfahren; Erwägung; Erwägungen; Fürsorgepflicht; Parteien; Arbeitnehmer; Pensionierung; Vorbringen; Beweis; Entschädigung; Streitwert; Sinne; Blick; Alternative; Behauptung; Klage
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGK 2016/4Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), Arbeit; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kinder; Arbeitsunfähigkeit; Prozent; Schaden; Recht; Quot; Beklagten; PersG; Klägers; Arbeitsverhältnisses; Gründen; Arbeitnehmer; Verwaltung; Arbeitgeber; Schadenersatz; Klage; Auflösung; Zahlung; Nacken; Kaenel; Entschädigung; Verbindung; Entlassung
SGK 2013/2Entscheid Personalrecht, Kündigung während der Probezeit, Art. 21 Abs. 2 PersG, Art. 25 Abs. 3 PersG in Verbindung mit Art. 336 ff. OR, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 77 lit. a PersG. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzt und sich langfristig bindet, wenn bereits während der Probezeit Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit dem übrigen Personal erkennbar werden (E. 2.1). Die Kündigung stand schon vor der Anhörung der Klägerin fest. Damit wurde ihr Gehörsanspruch in schwerer Weise verletzt. Die Kündigung erweist sich aufgrund der Art und Weise der Ausübung des Kündigungsrecht als missbräuchlich (E. 2.2). Vermögensrechtliche Folgen (E. 2.3), (Verwaltungsgericht, K 2013/2). Entscheid vom 23. September 2015 Kündigung; Beklagten; Besprechung; Klage; Person; Arbeitsverhältnis; Recht; Probezeit; PersG; Entschädigung; Akten; Personal; Verwaltungsgericht; Vereinbarung; Aktennotiz; Geschäftsausschuss; Verzug; Anstellung; Arbeitsverhältnisse; Präsident; Geschäftsausschusses; Verbindung; Hinweis; Arbeitsverhältnisses; äuchlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 342 (8C_721/2020)
Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).
Arbeit; Alter; Recht; Pensionierung; Gründen; Entlassung; Urteil; Altersleistung; Person; Vorsorge; Arbeitslose; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Bezug; Verordnung; Verwaltung; Regel; Praxis; Austritts
144 III 152 (4A_3/2017)Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 335b OR; Berechnung der Probezeit. Ist der Tag des Stellenantritts bei der Berechnung der Probezeit mitzuzählen (E. 4)?
Probezeit; Arbeit; Stellenantritt; Frist; Stellenantritts; Arbeitsvertrag; Urteil; Berechnung; Kündigung; Vertrag; Arbeitsverhältnis; Verfügung; Kommentar; Recht; Vertrags; Krankheit; Vorinstanz; Zeitpunkt; Erwägungen; Arbeitsverhältnisses; Abrede; Parteien; Verlängerung; ängerte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6297/2023Post (Übriges)Arbeit; Vorinstanz; Kurier; Gebühr; Ferien; Verfügung; Gebühren; Verfahren; Arbeitsvertrag; Kurierfahrer; Arbeitsbedingungen; Recht; PostCom; Verwaltungssanktion; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Mindeststandards; Verfahrenskosten; Vereinbarung; Rüebli; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Gebührenreglement; Einhaltung
BVGE 2019 I/3Auflösung des ArbeitsverhältnissesProbezeit; Arbeitsvertrag; Vorinstanz; Kündigung; Sachbearbeiterin; Operation; Bundes; Urteil; Arbeitsverhältnis; Parteien; ériode; ;essai; Kontrollstelle; Bereich; Kommando; Operationen; Interesse; Kündigungsfrist; Operationszentrale; Arbeitsvertrags; BVGer; Massnahme; Lohnklasse; Arbeitgeber; Ausbildung; Kenntnisse

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.318Bundes; Arbeit; Filter; Kündigung; Generalsekretärin; Probezeit; Urteil; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Arbeitsverhältnis; Recht; Entschädigung; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfügung; Beweis; Entscheid; Bundesverwaltungsgerichts; Beschwerdeführers; Leiter; BVGer; önne
RR.2017.161Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG).Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsrichter; Reduktion; Gerichtsschreiberin; Vorgesetzten; Verlängerung; Entscheid; Geschlechts

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Etter, Facincani, Sutter Hand,2021
Staehelin, WylerZürcher Kommentar OR2019