Art. 335 Unbefristetes Arbeitsverhältnis
1 Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann von jeder Vertragspartei gekündigt werden.
2 Der Kündigende muss die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. März 1988, in Kraft seit 1. Jan. 1989 (AS 1988 1472; BBl 1984 II 551).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA220026 | Arbeitsrechtliche Forderung | Kündigung; Vorinstanz; Beklagten; Konflikt; Beweis; Klägers; Vorgesetzte; Arbeit; Berufung; Kündigungsgr; Vorgesetzten; Leistung; Mitarbeit; Recht; Mitarbeiter; Leistungen; Mitarbeiterbeurteilung; Beweise; Behauptung; Verfahren; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilungen; Vater; Beurteilung |
ZH | LA220021 | Arbeitsrechtliche Forderung | Kündigung; Berufung; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Urteil; Alter; Klägers; Verfahren; Berufungsverfahren; Erwägung; Erwägungen; Fürsorgepflicht; Parteien; Arbeitnehmer; Pensionierung; Vorbringen; Beweis; Entschädigung; Streitwert; Sinne; Blick; Alternative; Behauptung; Klage |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | K 2016/4 | Entscheid Personalrecht, Forderung aus Arbeitsverhältnis (fristlose Kündigung), | Arbeit; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kinder; Arbeitsunfähigkeit; Prozent; Schaden; Recht; Quot; Beklagten; PersG; Klägers; Arbeitsverhältnisses; Gründen; Arbeitnehmer; Verwaltung; Arbeitgeber; Schadenersatz; Klage; Auflösung; Zahlung; Nacken; Kaenel; Entschädigung; Verbindung; Entlassung |
SG | K 2013/2 | Entscheid Personalrecht, Kündigung während der Probezeit, Art. 21 Abs. 2 PersG, Art. 25 Abs. 3 PersG in Verbindung mit Art. 336 ff. OR, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 77 lit. a PersG. Der Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fortsetzt und sich langfristig bindet, wenn bereits während der Probezeit Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit dem übrigen Personal erkennbar werden (E. 2.1). Die Kündigung stand schon vor der Anhörung der Klägerin fest. Damit wurde ihr Gehörsanspruch in schwerer Weise verletzt. Die Kündigung erweist sich aufgrund der Art und Weise der Ausübung des Kündigungsrecht als missbräuchlich (E. 2.2). Vermögensrechtliche Folgen (E. 2.3), (Verwaltungsgericht, K 2013/2). Entscheid vom 23. September 2015 | Kündigung; Beklagten; Besprechung; Klage; Person; Arbeitsverhältnis; Recht; Probezeit; PersG; Entschädigung; Akten; Personal; Verwaltungsgericht; Vereinbarung; Aktennotiz; Geschäftsausschuss; Verzug; Anstellung; Arbeitsverhältnisse; Präsident; Geschäftsausschusses; Verbindung; Hinweis; Arbeitsverhältnisses; äuchlich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 V 342 (8C_721/2020) | Regeste Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG ; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV ; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5). | Arbeit; Alter; Recht; Pensionierung; Gründen; Entlassung; Urteil; Altersleistung; Person; Vorsorge; Arbeitslose; Rechtsprechung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeber; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Bezug; Verordnung; Verwaltung; Regel; Praxis; Austritts |
144 III 152 (4A_3/2017) | Art. 77 Abs. 1 Ziff. 3 OR; Art. 335b OR; Berechnung der Probezeit. Ist der Tag des Stellenantritts bei der Berechnung der Probezeit mitzuzählen (E. 4)? | Probezeit; Arbeit; Stellenantritt; Frist; Stellenantritts; Arbeitsvertrag; Urteil; Berechnung; Kündigung; Vertrag; Arbeitsverhältnis; Verfügung; Kommentar; Recht; Vertrags; Krankheit; Vorinstanz; Zeitpunkt; Erwägungen; Arbeitsverhältnisses; Abrede; Parteien; Verlängerung; ängerte |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6297/2023 | Post (Übriges) | Arbeit; Vorinstanz; Kurier; Gebühr; Ferien; Verfügung; Gebühren; Verfahren; Arbeitsvertrag; Kurierfahrer; Arbeitsbedingungen; Recht; PostCom; Verwaltungssanktion; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Mindeststandards; Verfahrenskosten; Vereinbarung; Rüebli; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Gebührenreglement; Einhaltung |
BVGE 2019 I/3 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Probezeit; Arbeitsvertrag; Vorinstanz; Kündigung; Sachbearbeiterin; Operation; Bundes; Urteil; Arbeitsverhältnis; Parteien; ériode; ;essai; Kontrollstelle; Bereich; Kommando; Operationen; Interesse; Kündigungsfrist; Operationszentrale; Arbeitsvertrags; BVGer; Massnahme; Lohnklasse; Arbeitgeber; Ausbildung; Kenntnisse |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.318 | Bundes; Arbeit; Filter; Kündigung; Generalsekretärin; Probezeit; Urteil; Beschwerdegegner; Bundesverwaltungsgericht; Urteile; Arbeitsverhältnis; Recht; Entschädigung; Bundesstrafgericht; Parteien; Verfügung; Beweis; Entscheid; Bundesverwaltungsgerichts; Beschwerdeführers; Leiter; BVGer; önne | |
RR.2017.161 | Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG). | Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsrichter; Reduktion; Gerichtsschreiberin; Vorgesetzten; Verlängerung; Entscheid; Geschlechts |
Autor | Kommentar | Jahr |
Etter, Facincani, Sutter | Hand, | 2021 |
Staehelin, Wyler | Zürcher Kommentar OR | 2019 |