CCS Art. 333 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 333 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 333 II. Responsabladad

1 Sch’in cussedent ch’è minoren u che ha in impediment spiertal, che stat sut curatella cumplessiva u che patescha d’in disturbi psichic chaschuna in donn, è il chau da la famiglia responsabel per quai, nun ch’el possia cumprovar d’avair exequì la surveglianza en moda usitada e cun l’attenziun che vegn pretendida tenor las circumstanzas. (1)

2 Il chau da la famiglia è oblig da procurar ch’in cussedent che ha in impediment spiertal u che patescha d’in disturbi psichic na chaschunia betg in privel u in donn per el sez u per auters. (1)

3 En cas da basegn duai el sa drizzar a l’autoritad cumpetenta, per che las mesiras necessarias possian vegnir prendidas.

(1) (2)
(2) Versiun tenor la cifra I 2 da la LF dals 19 da dec. 2008 (protecziun da creschids, dretg da persunas e dretg dals uffants), en vigur dapi il 1. da schan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 333 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180088RechtsöffnungGesuchsgegner; Betreibung; Entscheid; Beschwer; Vorinstanz; Mutter; Gesuchsgegners; Verfügung; Rechtsmittel; Verfahren; Sodann; Beschwerdeverfahren; Parteien; Befehl; Frist; Schuld; Gerichtskosten; Bundesgericht; Inhaberin; Sorge; Rechtsöffnung; Urteil; Zahlungsbefehl; Kostenvorschuss; Höhe; Schaden
VDHC/2023/376’appel; ’appelante; ’intimée; ’est; ’il; ’expert; était; ’elle; épens; L’appel; él édure; L’appelante; êté; ’appartement; ’auteur; ’avait; établi; éléments; étermine; éposé; éalisé; érent
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 92 177Art. 333 Abs. 1 ZGB. Krankenkasse erklärt sich nach zweitem Rechtsschriftenwechsel bereit, die angefallenen Kosten im Rahmen ihrer Leistungspflicht zu übernehmen: Der Prozess kann dennoch nicht abgeschrieben werden. Subsidiarität der Kassenleistungen gegenüber Leistungen Dritter: Wieweit hat der Leistungsansprecher den Rechtsweg gegen den Dritten zu beschreiten, bevor die subsidiär haftende Kasse leistungspflichtig wird? In casu wurde Drittpersonenhaftung als Familienhaupt geltend gemacht. Bedeutung des Umstandes, dass ein 15jähriger Knabe mit einem Fahrrad ohne Kennzeichen eine Person anfährt und verletzt. Eltern; Kasse; Schädiger; Verfügung; Krankenkasse; Fahrrad; Recht; Schädigers; Forderung; Unfall; Leistungspflicht; Umstände; Urteil; Familie; Vignette; Amtsgericht; Versicherung; Familienhaupt; Statuten; Zivilprozess; Schaden; Sorgfalt; Oftinger/Stark; Haftpflichtversicherung; Kantonsspital; Leistungen; Verwaltungsgericht; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 556 (5C.41/2007)Haftung des Familienhauptes (Art. 333 ZGB). Voraussetzungen der Haftung (E. 4). Schlittelnde Kinder als Anwendungsfall (E. 5). Kinder; Umstände; Kindern; Alter; Familienhaupt; Schlitten; Haftung; Sorgfalt; Beaufsichtigung; OFTINGER/; STARK; Schlittelpiste; Kantonsgericht; OFTINGER/STARK; Schlittelhang; Familienhauptes; Anforderungen; Beklagten; Gefährt; Urteil; Umständen; Lebens; Überwachung; Betätigung
130 III 537Art. 125 ZGB; gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils. Haben die Ehegatten während rund zehn Jahren getrennt gelebt, ist für den gebührenden Unterhalt die Lebenshaltung während der Trennungszeit massgebend (E. 2). Voraussetzungen, unter denen ein Ehegatte verpflichtet werden kann, während des Getrenntlebens eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszudehnen (E. 3). Besteht Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, darf die güterrechtliche Auseinandersetzung nicht vom Entscheid über den Unterhalt abgetrennt und in ein besonderes Verfahren verwiesen werden (E. 4). Tragweite des Grundsatzes der Einheit des Scheidungsurteils im Verhältnis zwischen Scheidung einerseits und Scheidungsfolgen andererseits (E. 5). Scheidung; Scheidungs; Unterhalt; Urteil; Obergericht; Grundsatz; Ehegatte; Beklagten; Ehegatten; Erwerbstätigkeit; Einheit; Scheidungsurteils; Trennung; Verfahren; Recht; Berufung; Lebenshaltung; Entscheid; Sachverhalt; Haushalt; Alter; Hinweis; Auseinandersetzung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Adrian Staehelin, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch1996