Art. 333
1 Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Betriebsteil auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten mit dem Tage der Betriebsnachfolge auf den Erwerber über, sofern der Arbeitnehmer den Übergang nicht ablehnt. (1)
2 Bei Ablehnung des Überganges wird das Arbeitsverhältnis auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst; der Erwerber des Betriebes und der Arbeitnehmer sind bis dahin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
3 Der bisherige Arbeitgeber und der Erwerber des Betriebes haften solidarisch für die Forderungen des Arbeitnehmers, die vor dem Übergang fällig geworden sind und die nachher bis zum Zeitpunkt fällig werden, auf den das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise beendigt werden könnte oder bei Ablehnung des Überganges durch den Arbeitnehmer beendigt wird.
4 Im übrigen ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Rechte aus dem Arbeitsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern nichts anderes verabredet ist oder sich aus den Umständen ergibt.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Dez. 1993, in Kraft seit 1. Mai 1994 (AS 1994 804; BBl 1993 I 805).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA170037 | Arbeitsrechtliche Forderung | Stiftung; Beklagten; Betrieb; Berufung; Vorinstanz; Recht; Arbeitsverhältnis; Betriebsübertragung; Übergang; Zweck; Sinne; Urteil; Café; Arbeitsverhältnisse; Gründung; Lohnforderungen; Parteien; Betriebsübergang; Arbeitgeber; Ablehnung; Arbeitsverhältnisses; Klage; Verfügung; Akten |
ZH | LA160013 | Arbeitsrechtliche Forderung | Berufung; Beklagte; Beklagten; Betrieb; Recht; Betriebsübergang; Vorinstanz; Verfahren; Mitarbeiter; Beweis; Behauptung; Entscheid; Verfahren; Über; Forderung; Konkurrenz; Konkurrenzverbot; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Sachverhalt; Anlass; Gericht; Bestätigung; Konkurs; Klage |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AVI 2011/67 | Entscheid Art. 27 Abs. 2 lit. c AVIG. Ausnahmsweise Anerkennung des Höchstanspruchs von 520 Taggeldern für über 55-jährige trotz der vom | Beitragszeit; Rahmenfrist; Taggelder; Anspruch; Arbeitslosenkasse; Konkurs; Recht; Einsprache; Anspruchs; Rückwirkung; Arbeitsvermittlung; Leistungsbezug; Taggeldern; Sachverhalt; Bezug; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslosenentschädigung; Kantonale; Verfügung; Inkrafttreten; Anspruchsvoraussetzung; Entscheid; Konkursamt; Arbeitsverhältnis; Regelung; Einspracheentscheid; Sinne; Mindestbeitragszeit |
SG | AVI 2010/14 | Entscheid Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 324 und 333 OR. Insolvenzentschädigung, Betriebsübernahme, Arbeit auf Abruf. Die Beschwerdeführerin arbeitete bei ihrer früheren Arbeitgeberin in einem unregelmässigen Pensum. Nach Betriebsübernahme hätte die neue Arbeitgeberin das Pensum der Beschwerdeführerin nicht einseitig massiv vermindern dürfen, sondern hätte die Beschwerdeführerin während der Kündigungsfrist im früheren durchschnittlichen Mass einsetzen müssen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2010, AVI 2010/14). | Arbeit; Insolvenzentschädigung; Arbeitsverhältnis; Stunden; Lohnabrechnung; Arbeitgeber; Konkurs; Anspruch; Monats; Stundenlohn; Arbeitsverhältnisses; Bruttolohn; Monatslohn; Berechnung; Arbeitnehmende; L-GAV; Lohnanspruch; Lohnabrechnungen; Höhe; Klage; Forderung; Konkurseröffnung; Lohns; Arbeitsvertrag; Betrieb; Arbeitnehmenden; Basis; Urteil; üglich |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 226 (5A_827/2019) | Regeste Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3). | SchKG; Stundung; Lassgericht; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Sachwalter; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; HUNKELER; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassgerichts; Anlagevermögen; Lassvertrag; Ermächtigungsentscheid; Verfügung; Sachwalters; Antrag; Lassvertrages; Bewilligung |
137 V 463 | Art. 333 Abs. 1 OR; Übergang des Arbeitsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten im Rahmen einer Betriebsübertragung; unterobligatorische Vorsorge. Wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich eine der unterobligatorischen beruflichen Vorsorge zugehörige Versicherungsdeckung vorsieht, so muss der neue Arbeitgeber diese Vorsorge aufrechterhalten und zu den gleichen Bedingungen weiterführen (E. 4.3). Regeste b Art. 2 FZG; Art. 333 Abs. 1 OR; Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Betriebsübertragung; für die Berechnung der Austrittsleistung massgebendes Datum. Ein rückwirkender Übergang des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Betriebsübertragung ist grundsätzlich unzulässig. Das Vorsorgeverhältnis fällt an dem Tag dahin, an welchem die Übertragung der versicherten Person offiziell zur Kenntnis gelangt ist (E. 5.1-5.3). Regeste c Art. 15 Abs. 2 BVG; Art. 2 Abs. 3 und 4, Art. 26 Abs. 2 FZG; Art. 12 BVV 2; Art. 7 FZV. Berechnung des laufenden und des Verzugszinses auf der zu übertragenden Austrittsleistung (E. 7). | évoyance; été; érêt; était; Zurich; Institution; Fondation; édéral; écembre; érêts; également; Institution; étive; étroactif; Assurance; Avait; éré; être; Intérêt; Tribunal; édure; érieur; Employeur; Vorsorge; République; Genève; édérale; ément; éterminant; Entreprise |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-2714/2017 | Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung | Arbeitgeber; Anschluss; Auffangeinrichtung; Arbeitgeberin; Vorsorge; Zwangsanschluss; Betrieb; Vorinstanz; Vorsorgeeinrichtung; Verfügung; Arbeitnehmer; Bundes; Recht; Sammelstiftung; Vertrag; Anschlussvertrag; Urteil; Hinweis; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Verfahren; Arbeitsverträge; Vertrags; Hinweisen; Ausgleichskasse; Arbeitnehmende; Betriebsübertragung; Verfahrens |
A-3507/2017 | Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges) | Arbeitsverhältnis; Vorinstanz; Bundes; Recht; Arbeitsverhältnisse; Übergang; Betriebsteil; Bestimmungen; öffentlich-rechtlich; Datum; öffentlich-rechtliche; Arbeitsverhältnisses; Verfügung; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Gesetzes; Arbeitsvertrag; Entscheid; Erwerber; Bundesverwaltungs; Übertragung; Bundesverwaltungsgericht; Feststellung; Kommentar; Parteien; öffentlich-rechtlichen; Verfahren; Botschaft |
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |
Sutter-Somm, Freiburghaus, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer | Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2013 |