Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 332 ZPO vom 2024
Art. 332 Entscheid über das Revisionsgesuch
Der Entscheid über das Revisionsgesuch ist mit Beschwerde anfechtbar.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Art. 332 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RU240010 | Revision des Beschlusses der Schlichtungsbehörde Zürich vom 23. Mai 2022 betreffend Kündigungsschutz / Anfechtung | Frist; Rechtsmittel; Wiederherstellung; Spital; Revision; Vorinstanz; Frist; Schlichtungsbehörde; Beschluss; Beschwerdeführer; Gericht; Parteien; Beschwerdeführers; Eingabe; Entscheid; Beschwerdefrist; Gesuch; Spitalaufenthalt; Obergericht; Kantons; Oberrichter; Vergleich; Kündigung; Zeitpunkt; Dispositiv-Ziffer; Rechtsmittels; Schweizerischen; Wiederherstellungsgesuch |
ZH | PS230070 | Revision des Urteils vom 18. November 2020 im Verfahren EK201342 / Rückweisung | Revision; Konkurs; Verfahren; Anerkennung; Entscheid; Recht; Urteil; Konkursgericht; Anerkennungsentscheid; Revisionsgr; Liquidation; Verfügung; Konkursdekret; Gesellschaft; Publikation; Vorinstanz; Beschwer; Kammer; Vorbringen; Bundesgericht; Auflösung; Bekanntmachung; Auflage; Tatsache; Parteien; Revisionsgesuch |
Dieser Artikel erzielt 73 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | DG.2016.26 (AG.2017.335) | Revisionsgesuch betreffend den Entscheid des Appellationsgerichts vom 10. März 2016 (ZB.2015.47) | Entscheid; Revision; Revisions; Berufung; Gesuch; Gesuchsgegnerin; Klage; Zivilgericht; Widerklage; Nebenintervenientin; Revisionsgesuch; Gericht; Verfahren; Abtretung; Parteien; Berufungsverfahren; Appellationsgericht; Entscheids; Appellationsgerichts; Ziffer; Revisionsgesuchs; Zivilgerichts; Gerichtskosten; Forderung; Parteientschädigung; Klageverfahren; Vermieterin; Prozesskosten; Gutheissung; Verfahrens |
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
104 II 216 | Art. 48 Abs. 1 OG; Begriff des Endentscheids. Gegen einstweilige Verfügungen im Sinne von Art. 326 der bernischen Zivilprozessordnung (im vorliegenden Fall Ausweisung eines Mieters) ist die Berufung nicht zulässig. | Berufung; Entscheid; Bundesgericht; Verfügung; Recht; Massnahme; Verfahren; Urteil; Verfügungen; Ausweisung; Gesuch; Endentscheid; Charakter; Sinne; Werkstatt; Schaden; Richter; Anspruch; Befehlsverfahren; Mieter; Käuferin; Gesuchsgegner; Rechtsprechung; Massnahmen; Erwägung; KUMMER; ähig |
88 I 11 | Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). | Eigentum; Anspruch; Verfügung; Recht; Zeichnung; Gesuch; Ziegler; Grosclaude; Massnahme; Entscheid; Frist; Beschwerdegegner; Hauptprozess; Eigentums; Renée; Appellationshof; Léger; Gesuchsteller; Verfahren; Richter; Vertrag; Gewahrsam; Appellationshofs; Instanzen; ürlich; GULDENER; Erlass; Besitzer; Klage; Massnahmen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Freiburghaus | Kommentar zur ZPO | 2016 |
Sutter-Somm, Freiburghaus | Kommentar zur ZPO | 2016 |