DO Art. 331b -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 331b Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 331b Cessiun ed impegnaziun (1)

Avant la scadenza na po la pretensiun da prestaziuns da prevenziun futuras ni vegnir cedida ni vegnir impegnada valaivlamain.

(1) Versiun tenor la cifra 2 da l’agiunta da la LF dals 17 da dec. 1993 davart la libra circulaziun, en vigur dapi il 1. da schan. 1995 (AS 1994 2386; BBl 1992 III 533).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 94 324Art. 15 Abs. 1 lit. a und b, Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 28 Abs. 1 und 2, Art. 29 Abs. 1 und 4, Art. 49 Abs. 2 BVG; Art. 27 Freizügigkeitsgesetz; Art. 2 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 4, Art. 11 Abs. 1, Art. 13 Abs. 3 VOFZ; Art. 331a, Art. 331b Abs. 1-3, 3bis und 5 OR. Der das Eintrittsgeld übersteigende Teil der in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebrachten Freizügigkeitsleistung verfällt nicht als Arbeitgeberanteil bzw. Mutationsanteil dieser Vorsorgeeinrichtung, sondern bildet vollumfänglich Bestandteil der dem Versicherten zustehenden Freizügigkeitsleistung, über welche dieser im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verfügen kann (Erw. 3- 5). Wahlrecht des Versicherten zwischen einer Freizügigkeitspolice und einem Freizügigkeitskonto hinsichtlich der das Eintrittsgeld überschiessenden Freizügigkeitsleistung (Erw. 6-8). Verzugszinspflicht der Vorsorgeeinrichtung aufgrund besonderer Verhältnisse bejaht (Erw. 9).Freizügigkeit; Vorsorge; Freizügigkeitsleistung; Pensionskasse; Kantons; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorgeschutz; Luzern; Vorsorgeschutzes; Versicherung; ömisch-katholischen; Landeskirche; Recht; Eintritt; Verordnung; Betrag; Freizügigkeitsleistungen; Eintritts; Erhaltung; Arbeitgeber; Arbeitgeberanteil; Arbeitnehmer; Wahlrecht; Klage; Verwendung; Beklagten; Verwaltung; Eintrittsgeld; Beschluss; Kasse
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.