Art. 330b Informationspflicht (1)
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2 Werden Vertragselemente, die nach Absatz 1 mitteilungspflichtig sind, während des Arbeitsverhältnisses geändert, so sind die Änderungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nachdem sie wirksam geworden sind, schriftlich mitzuteilen.
(1) Eingefügt durch Art. 2 Ziff. 2 des BB vom 17. Dez. 2004 über die Genehmigung und Umsetzung des Protokolls über die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die neuen EG-Mitgliedstaaten zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits sowie über die Genehmigung der Revision der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit, in Kraft seit 1. April 2006 (AS 2006 979; BBl 2004 5891 6565).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2010/5 | Entscheid Art. 6 Abs. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 UVG und Art. 13 UVV: Eine durchschnittliche Arbeitszeit von mindestens acht Stunden pro Woche war im Zeitpunkt des Ereignisses nicht erstellt, weshalb für Nichtberufsunfälle keine Deckung nach der obligatorischen Unfallversicherung bestand (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2011, UV 2010/5). | Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Unfall; Stunden; Beschwerdeführerin; Nichtberufsunfälle; Arbeitszeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Recht; AXA-act; Unfallversicherung; Einsprache; Abklärung; Woche; Ereignis; Deckung; Habe; INTRAS; Akten; Unfallmeldung; Obligatorischen; Gearbeitet; Abklärungen; Gericht; Verletzung; Gehör; Entscheid; Verfügung; Berufsunfälle |
SG | AVI 2006/142 | Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG. Zumutbarkeit der Arbeit nicht bewiesen. Grundlage für Einstellung nicht erstellt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 4. Juli 2007, AVI 2006/142). | Arbeit; Beschwerde; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Zumutbar; Beschwerdeführer; Arbeitszeit; Einstellung; Zumutbare; Zugewiesen; Arbeitszeiten; Wäre; Abgelehnt; Zugewiesene; Anspruchsberechtigung; Gallen; Firma; Mitarbeitern; Verwaltung; Überstunden; Stunden; Person; Transport; Entscheid; Versicherungsgericht; Arbeitsbedingungen; Gewesen; Vorliege; Aussage; Verpflichtet |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | UV 2010/5 | Entscheid Art. 6 Abs. 1, 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 UVG und Art. 13 UVV: Eine durchschnittliche Arbeitszeit von mindestens acht Stunden pro Woche war im Zeitpunkt des Ereignisses nicht erstellt, weshalb für Nichtberufsunfälle keine Deckung nach der obligatorischen Unfallversicherung bestand (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Februar 2011, UV 2010/5). | |
SG | AVI 2006/142 | Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG. Zumutbarkeit der Arbeit nicht bewiesen. Grundlage für Einstellung nicht erstellt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 4. Juli 2007, AVI 2006/142). |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-4517/2015 | Bundespersonal | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Vorinstanz; Arbeit; Bundes; Nichtwiederwahl; K?ndigung; Entsch?digung; Urteil; Person; Amtsdauer; Verfahren; Recht; Beschwerdef?hrers; Arbeitsverh?ltnis; Partei; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Bundesanwalt; Leistung; Beweis; Verfahrens; Verfahren; Parteien; M?ngel; Sachlich; Mahnung; Eignung |
A-6277/2014 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Arbeit; Beschwerde; Beschwerdef?hrerin; K?ndigung; Vorinstanz; Verh?lt; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitsverh?ltnis; Recht; K?ndigungs; Bundesverwaltungsgerichts; Arbeitsverh?ltnisse; Arbeitsverh?ltnisses; Urteile; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerin; Arbeitgeberin; Akten; Bundesgericht; Arbeitsunf?higkeit; Person; Aufl?sung; Bundesgerichts; Partei; Entsch?digung; Missbr?uchlich; Beweis; Sachlich |