DO Art. 330a -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 330a Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 330a Attestat

1 Il lavurant po pretender da tut il temp dal patrun in attestat davart il gener e davart la durada da la relaziun da lavur sco er davart sias prestaziuns e davart ses cumportament.

2 Sch’il lavurant dumonda explicitamain quai, sto l’attestat sa restrenscher a las indicaziuns davart il gener e davart la durada da la relaziun da lavur.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 330a Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210033Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Beklagte; Beklagten; Beweis; Kündigung; Vorinstanz; Recht; Woche; Arbeitsverhältnis; Verfahren; Parteien; Krankheit; Krankheitstag; Urteil; Krankheitstage; Zeugen; Gericht; Lohnabrechnung; Arbeitszeugnis; Entscheid; Ruhetag; Entschädigung; Beweise; Einsatzplan; Arbeitsverhältnisses
ZHLA180028Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Geschäftsführer; Vorinstanz; Beklagten; Berufung; Recht; Richt; Kündigung; Gespräch; Arbeitszeugnis; Zeugnis; Klägers; Arbeitsverhältnis; Schlüssel; Parteien; Büro; Urteil; Sachverhalt; Geschäftsführers; Drohung; Zusammenarbeit; Arbeitgeber; Berufungsverfahren
Dieser Artikel erzielt 22 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180008Arbeitszeugnis - RekursArbeit; Rekurrentin; Bezirksgericht; Arbeitgeber; Recht; Zeugnis; Arbeitnehmer; Arbeitszeugnis; Rekurs; Leistung; Verwaltungskommission; Verfügung; Person; Krankheit; Bundesgericht; Obergericht; Zwischenzeugnis; Pensum; Arbeitnehmers; Kantons; Prozent; Wahrheit; Obergerichts; Entscheid; Interesse
ZHVB.2018.00010Angestellte haben auch in gekündigter Stellung Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Das Interesse an der Berichtigung eines solchen Zwischenzeugnisses entfällt jedoch mit dem Ende des Anstellungsverhältnisses, wenn Zwischen- und Schlusszeugnis sich nur dadurch unterscheiden, dass Ersteres über ein bestehendes und Letzteres über ein beendetes Anstellungsverhältnis Auskunft gibt (E. 2.3).Zwischenzeugnis; Anstellung; Rekurs; Fachhochschule; Anstellungsverhältnis; Parteien; Parteientschädigung; Anspruch; Zwischenzeugnisses; Anstellungsverhältnisses; Schlusszeugnis; Zeugnis; Verwaltungsgericht; Rekurskommission; Rechtsmittel; Interesse; Angestellte; Einzelrichterin; Ausstellung; Streitwert; Beendigung; Verfügung; Direktor; Zeugnisses; Zürcher; Hochschulen; Wortlaut; Entschädigungsfolge; Rekursentscheid
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2568/2020BundespersonalArbeit; Vorinstanz; Arbeitszeugnis; Arbeitszeit; Stunden; Abwesenheit; Ferien; Minus; Arbeitsverhältnis; Minusstunden; Auflösung; Beschwerdeführers; Recht; Urteil; Arbeitsverhältnisse; Arbeitszeitsaldo; BVGer; Arbeitsverhältnisses; Arbeitsunfähigkeit; Auflösungsvereinbarung; Parteien; Abzug; Ziffer; Bundesverwaltungsgericht; Berufs; Lohnabrechnung; Verfügung; Berufserfahrung; ätzlich
A-2021/2019BundespersonalArbeit; Quot;; Arbeitszeugnis; Vorinstanz; Bundes; Formulierung; Arbeitnehmer; Zeugnis; Leistung; Release; Arbeitszeugnisses; Verfügung; Beschwerdeführers; Arbeitgeber; Verhalten; Weiterbildung; Bundesverwaltungsgericht; Weiterbildungen; Urteil; Arbeitnehmers; Fachwissen; Aufgabe; Aufgaben; Tätigkeiten; Zwischenzeugnis; Beurteilung