Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 330 ZPO vom 2024
Art. 330 Stellungnahme der Gegenpartei
Das Gericht stellt das Revisionsgesuch der Gegenpartei zur Stellungnahme zu, es sei denn, das Gesuch sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 330 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS230070 | Revision des Urteils vom 18. November 2020 im Verfahren EK201342 / Rückweisung | Revision; Konkurs; Verfahren; Anerkennung; Entscheid; Recht; Urteil; Konkursgericht; Anerkennungsentscheid; Revisionsgr; Liquidation; Verfügung; Konkursdekret; Gesellschaft; Publikation; Vorinstanz; Beschwer; Kammer; Vorbringen; Bundesgericht; Auflösung; Bekanntmachung; Auflage; Tatsache; Parteien; Revisionsgesuch |
ZH | RU220052 | Forderung | Entscheid; Berichtigung; Vorinstanz; Verfügung; Recht; Dispositiv; Beschwerdegegner; Parteien; Vergleich; Erläuterung; Friedensrichter; Rechtsmittel; Erwägung; E-Mail; Gericht; Erwägungen; Streit; Gehör; Verfahren; Wille; Stellung; Vergleichs; Streitwert; Willen; Entscheids; Friedensrichteramt; Höhe; Mitteilung; Beschwerdegegnern |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2022.46 | - | Berufung; Vergleich; Olten-Gösgen; Schlichtungsbehörde; Berufungsklägerin; Miete; Revisionsgesuch; Gesuchsgegner; Recht; Pacht; Gesuchsgegnerin; Verkauf; Grundlage; Gesuchsteller; Entscheid; Verfahren; Vergleichs; Einwendung; Revisionsverfahren; Sachverhalt; Zivilkammer; Mietverhältnis; Mietobjekt; Vorinstanz; Verkaufsverhandlungen; Einwendungen; Urteil; Mietverhältnisses; ätestens |
SO | VWBES.2016.460 | Sozialhilfe | Gericht; Revision; Sozialhilfe; Urteil; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verfügung; Beweis; Beweismittel; Revisionsgesuch; Innern; Eingabe; Gericht; Tatsachen; Frist; VWBES; Department; Verfahren; Verfahren; Verwaltungsgerichts; Bundesgericht; Präsidentin; Scherrer; Reber; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Kaufmann |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
88 I 11 | Art. 4 BV. Rechtliches Gehör. Bei der Anordnung vorsorglicher Massnahmen braucht den Parteien nicht der volle Rechtsschutz eines ordentlichen Prozessverfahrens gewährt zu werden. Anforderungen an die Glaubhaftmachungdes Anspruchs des Gesuchstellers (Erw. 5 a). Beweislastverteilung (Erw. 5 b). Fristansetzung zur Anhebung des ordentlichen Prozesses (Erw. 6). | Eigentum; Anspruch; Verfügung; Recht; Zeichnung; Gesuch; Ziegler; Grosclaude; Massnahme; Entscheid; Frist; Beschwerdegegner; Hauptprozess; Eigentums; Renée; Appellationshof; Léger; Gesuchsteller; Verfahren; Richter; Vertrag; Gewahrsam; Appellationshofs; Instanzen; ürlich; GULDENER; Erlass; Besitzer; Klage; Massnahmen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Freiburghaus | Kommentar zur ZPO | 2016 |
Spühler | Basler Kommentar ZPO | 2013 |