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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 33 VwVG vom 2022

Art. 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 33 V. Beweisanerbieten

1 Die Behörde nimmt die ihr angebotenen Beweise ab, wenn diese zur Abklärung des Sachverhaltes tauglich erscheinen.

2 Ist ihre Abnahme mit verhältnismässig hohen Kosten verbunden und ist die Partei für den Fall einer ihr ungünstigen Verfügung kostenpflichtig, so kann die Behörde die Abnahme der Beweise davon abhängig machen, dass die Partei innert Frist die ihr zumutbaren Kosten vorschiesst; eine bedürftige Partei ist von der Vorschusspflicht befreit.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDExequatur/2023/3écision; écutoire; écution; édure; Paris; Exécution; Appel; ’appel; ’intimé; Exequatur; ’exécution; ’exequatur; ’Etat; ’au; ’il; Suisse; ’est; écembre; éclaration; équestre; ’ordonnance; étrangère; Ordre
VDML/2023/36édule; écaire; éance; ébiteur; Original; éancier; écision; érêt; était; établi; édure; éposé; ’original; écité; ’au; évrier; ’il; ’intimé; éférences; Montreux; ’immeuble; étaire; également; étent; établie
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSVD.2020.113 (AG.2020.600)Widerruf der Niederlassungsbewilligung und WegweisungRekurrent; Rekurrenten; Recht; Sozialhilfe; Schulden; Rekurs; Widerruf; Interesse; Migration; Migrationsamt; Entscheid; Schweiz; Integration; Niederlassungsbewilligung; Verfahren; Ausländer; Basel; Vorinstanz; Verschuldung; Parteientschädigung; Rekursverfahren; Widerrufsgr; Verfügung; Wegweisung; Arbeit; Mutwilligkeit
BSVD.2017.262 (AG.2018.656)FreistellungRekurrent; Person; Rekurs; Personal; Kantons; Rekurrenten; Kantonspolizei; Personalrekurskommission; Recht; Verfahren; Massnahme; Rekursbegründung; Spital; Beweis; Entscheid; Anspruch; Fotografieren; Recht; Stellung; Arbeit; Verhandlung; Massnahmen; Verwaltungsgericht; Freistellung; Sachverhalt; Stellungnahme; Befragung; Aussage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 II 194 (2C_63/2016)Art. 5 Abs. 1-4, Art. 39, Art. 49a KG; Art. 33 Abs. 1 VwVG; Art. 7 EMRK; Art. 2-6 SVKG; Art. 11 Abs. 3 lit. a und b VKU; grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung von Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG; Abreden, die in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG aufgeführt sind und nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässig sind, unterliegen der Sanktionierung nach Art. 49a KG (Bestätigung von BGE 143 II 297); Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Zulässigkeit einer den Wettbewerb erheblich beeinträchtigenden Abrede: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 4.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 4.4 und 4.5). Tatbestand von Art. 49a Abs. 1 KG und Subsumtion: Bestätigung von BGE 143 II 297 (E. 5.3); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 5.4). Rechtsfolge von Art. 49a Abs. 1 KG (Sanktionierung): Kriterien für die Sanktionsbemessung und für die Ermittlung des Basisbetrags (E. 6.2). Prüfung der Kriterien für die Ermittlung des Basisbetrags im konkreten Fall (relevanter Markt: E. 6.3; Schwere und Art des Verstosses: E. 6.4). Abrede; Wettbewerb; Wettbewerbs; Abreden; Sanktion; Markt; Schweiz; Vorinstanz; Schwere; Verstoss; Auswirkung; Fahrzeuge; Auswirkungen; Märkte; Verstosses; Basisbetrag; Sanktionierung; Export; Auffassung; Beeinträchtigung; Erheblichkeit; Recht; Händler; Unternehmen
137 II 266 (1C_398/2010)Plangenehmigung für eine Starkstromleitung (Art. 16 EleG): Freileitung oder Verkabelung eines Teilstücks? Verletzung des rechtlichen Gehörs, weil sich das Bundesverwaltungsgericht nicht genügend mit einem von den Beschwerdeführern eingereichten Gutachten zu neuen technischen Möglichkeiten der Verkabelung auseinandergesetzt hat (E. 3 und 4). Eingriffe in das Landschaftsbild setzen nach Art. 3 NHG eine umfassende Interessenabwägung voraus; dies gilt auch für Landschaften von mittlerer bzw. lokaler Bedeutung (E. 4.1 und 4.2). Grundsatz der sparsamen und rationellen Energieverwendung (Art. 89 Abs. 1 BV; Art. 3 EnG); dazu gehört ein effizienter Energietransport mit möglichst geringen Verlusten (E. 4.3). Ergänzung des Sachverhalts, u.a. bezüglich Trassenauslegung (E. 6.1), Ausfallrisiko und Reparaturdauer (E. 6.3), Bodenerwärmung und -austrocknung (E. 6.4) und Investitionskosten (E. 6.5). Gesamtkostenvergleich: Die erheblich höheren Stromverlustkosten der Freileitung gleichen die höheren Investitionskosten der Kabelanlage weitgehend aus (E. 6.7). Die Interessenabwägung fällt vorliegend zugunsten der Teilverkabelung der Hochspannungsleitung aus (E. 7). Kabel; Bundes; Freileitung; Gutachten; Brakelmann; Verkabelung; Bundesverwaltungsgericht; Riniken; Interesse; Energie; Gesamtkosten; Teilverkabelung; Landschaft; Gutachter; Interessen; Interessenabwägung; Investitionskosten; Studie; Bundesgericht; Kabelanlage; Stellung; Tunnel; Kabelleitung; Stellungnahme; ässig

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-5138/2024Asyl und Wegweisung (beschleunigtes Verfahren)Wegweisung; Bundes; Bundesverwaltungsgericht; Vollzug; Recht; Marokko; Verfügung; Algerien; Schweiz; Asylgesuch; Beschwerdeführers; Heimat; Verfahren; Probleme; Ausländer; Gewährung; Urteil; Flüchtlingseigenschaft; Staatssekretariat; Vorinstanz; Begründung; Prozessführung; Bundesverwaltungsgerichts; Flüchtlinge; Bestimmungen
D-4638/2024Verweigerung vorübergehender SchutzSchutz; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Schweiz; Frankreich; Wegweisung; Vollzug; Recht; Staat; Verfügung; Gesuch; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Schutzstatus; Ukraine; Vorinstanz; Gewährung; Akten; Ausländer; Schutzes; Verfahrens; Person; ügen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CA.2023.6Recht; Rechtshilfe; Staat; Verfahren; Ersuchen; Entscheid; Behörde; Verfahrens; Verfahren; Verfahrensakten; Bundesgericht; Rechtshilfeersuchen; Gericht; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Behörden; Bundesstrafgerichts; Schlussverfügung; Unterlagen; Limited; Konto; Apos;; Bundesgerichts; Bestechung; Darlehen; Gesellschaften; Zusammenhang; Schweiz; Urteil
BB.2022.138Recht; Bundes; Apos;; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Entscheid; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Ukraine; Verfahrens; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Vermögenswerte; Cramer; Generalstaatsanwaltschaft; Behörden; Staat; Antrag; Beschwerdegegners; Verfahrens; Urteil; Bundesgericht; Kontakt; ässig

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis VwVG2022
Böhme, Meyer Kommentar zum VwVG2022