DO Art. 329c -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 329c Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 329c Coerenza e data

1 Las vacanzas ston per regla vegnir concedidas en il decurs da l’onn da servetsch respectiv; almain 2 emnas da vacanzas ston suandar ina l’autra. (1)

2 Il patrun fixescha la data da las vacanzas, resguardond ils giavischs dal lavurant, uschenavant che quels èn cumpatibels cun ils interess dal manaschi u da la chasada.

(1) Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1983, en vigur dapi il 1. da fan. 1984 (AS 1984 580; BBl 1982 III201).

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Art. 329c Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA220006Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Ferien; Berufung; Entscheid; Arbeitnehmer; Vorinstanz; Recht; Ferienbezug; Arbeitsunfähigkeit; Kündigung; Beklagten; Klägers; Ferienanspruch; Arbeitgeber; Verfahren; Gericht; Arbeitsverhältnis; Arbeitgeberin; Urteil; Arbeitsverhältnisses; Ferientage; Krankheit; Arbeitsgericht; Kündigungsfrist; Kompensation
ZHLA110013ForderungKündigung; Ferien; Berufung; Beklagten; Recht; Kläger; Klägers; Vorinstanz; Verfahren; Gewinn; Änderungskündigung; Geschäftsführer; Entscheid; Monats; Urteil; Entschädigung; Klage; Kündigungsfrist; Arbeitsverhältnis; Ferienbezug; Arbeitsverhältnisses; Parteien; Missbräuchlichkeit; Berufungsverfahren; Dienst; Mitarbeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.67-Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Apos; Provision; Arbeit; Recht; Klagt; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Entscheid; Parteien; Ferien; «…»; Provisionen; Beweis; Verfahren; Gehör; Berufungsbeklagten; Zeugen; Klägers; Urteil; Hauptverhandlung; Gericht; Klage; Entschädigung
SGBV 2013/5Entscheid Art. 23 lit. a BVG; Reglementsbestimmungen: Verneinung der Bindungswirkung der IV-Verfügung; Bejahung einer invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit aus somatischen Gründen während des Vorsorgeverhältnisses, nachfolgend jedoch Verneinung einer entsprechenden Invalidität; Feststehen einer psychischen Invalidität, jedoch Verneinung der Manifestierung einer psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit während der Zugehörigkeit zur Vorsorgeeinrichtung. sowie gewisse Bewegungseinschränkungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. August 2014, BV 2013/5).Versicherungsrichterin Christiane Gallati Schneider (Vorsitz), VersicherungsrichterRalph Jöhl, Versicherungsrichterin Miriam Lendfers; Gerichtsschreiber Peter Wohnlich Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; IV-act; Recht; Vorsorge; Arbeitsfähigkeit; Quot; %-ige; Verfügung; Beklagten; Behandlung; Beginn; Rente; Unfall; Krankheit; Invaliditätsgrad; Diagnose; Vorsorgeeinrichtung; Klägers; Versicherung; Invalidenrente; Schmerzen; Vorsorgeverhältnis; ünden
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2752/2019BundespersonalArbeit; Vorinstanz; Ferien; Kündigung; Urteil; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Weiterbildung; Arbeitgeber; Person; Bundesverwaltung; Entschädigung; Verfahren; Recht; Zahlung; Arbeitnehmer; Verfügung; Arbeitsunfähigkeit; Ferienbezug; BVGer; Arbeitsverhältnis; Arztzeugnis
B-2722/2010ArbeitnehmerschutzArbeit; Verfügung; Recht; Dienst; Arbeitszeit; Vorinstanz; Dienstort; Anrechnung; Wegzeit; Arbeitsweg; Bundes; Einsatzort; Quot;; Arbeitnehmer; Verkehr; Einsätze; Mehraufwand; Wohnort; Reise; Einsätzen; Mitarbeitende; Wegzeiten; Dienstorte; Verkehrs; Verfahren; Mitarbeitenden