DO Art. 329 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 329 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 329

1 Il patrun sto conceder al lavurant mintga emna 1 di liber, per regla la dumengia u – nua che las circumstanzas na permettan betg quai – in lavurdi entir.

2 Sut circumstanzas spezialas e cun il consentiment dal lavurant po il patrun excepziunalmain conceder ad el plirs dis libers in suenter l’auter u – empè dad 1 di liber – 2 mezs dis libers.

3 Al lavurant ston dal rest vegnir concedids las uras ed ils dis libers usitads e – suenter che la plazza è vegnida disditga – il temp ch’i dovra per tschertgar in’autra plazza.

4 Fixond il temp liber stoi vegnir tegnì quint adequatamain dals interess dal patrun sco er dal lavurant.


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Art. 329 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT210201RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Verweis; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Ziffer; Arbeitsvertrag; Überstunden; Betrag; Forderung; Stunden; Forderung; Betreibung; Dispositiv; Sinne; Parteien; SchKG; Zahlung; Urteil; Vorinstanz; Rechtsöffnungsgesuch; Tzuschläge; Zügeltag; Entscheid; Ansicht; Beschwerdeverfahren; Stundenlohn; Tarbeit
ZHNP120018Kollokation Bonus; Ferien; Höhe; Abgangsentschädigung; Recht; Konkurs; Freistellung; Ferientag; Ferientage; Kläger; Arbeitgeber; Klägers; Arbeitnehmer; Kollokation; Beklagten; Vorinstanz; Vergütung; Gratifikation; Arbeitgebers; Arbeitsverhältnis; Geschäftsjahr; Entschädigung; Berufung; Verfügung; Mitarbeiter; Ermessen; Verfahren; Urteil; Forderung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2022.67-Berufung; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Apos; Provision; Arbeit; Recht; Klagt; Vorinstanz; Berufungsbeklagte; Entscheid; Parteien; Ferien; «…»; Provisionen; Beweis; Verfahren; Gehör; Berufungsbeklagten; Zeugen; Klägers; Urteil; Hauptverhandlung; Gericht; Klage; Entschädigung
SOVWBES.2021.256-Arbeit; Person; Kündigung; Personalamt; Beilage; Mittag; Vorwürfe; Zeuge; Stempelung; Recht; Zeiterfassung; Mitarbeitende; Mittagspause; …amt; Stempelungen; Finanzdepartement; Zeugen; Arbeitgeber; Mitarbeitenden; Arbeitszeit; Besprechung; Kündigungsantrag
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 II 425 (8C_90/2016)Art. 8 Abs. 1 und Art. 49 Abs. 1 BV; Art. 16c Abs. 2 EOG; § 20 Abs. 1 und § 22 der Verordnung des Grossen Rates des Kantons Thurgau vom 18. November 1998 über die Besoldung des Staatspersonals (Besoldungsverordnung). Eine Arbeitnehmerin, welche die Mutterschaftsentschädigung nach Art. 16c Abs. 2 EOG aufgeschoben hat und in der Zeit bis zur Entlassung ihres Kindes aus dem Spital aus gesundheitlichen Gründen selbst voll arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnersatz wie bei Krankheit; § 22 Besoldungsverordnung widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 8 Abs. 1 BV und dem Vorrang des Bundesrechts nach Art. 49 Abs. 1 BV (E. 4-6). Mutter; Arbeit; Mutterschaft; Mutterschaftsentschädigung; Anspruch; Niederkunft; Lohnfortzahlung; Aufschub; Kantons; Spital; Lohnersatz; Krankheit; Woche; Urlaub; Wochen; Bundesrecht; Thurgau; Besoldung; Gründen; Mitarbeiter; Kindes; Neugeborene; Arbeitsunfähigkeit; Unfall; BesVO; Bericht; Geburt
141 III 28 (5A_249/2014)Art. 80 Abs. 1 SchKG; Art. 1 LugÜ; Entsenderichtlinie (96/71/EG); Freizügigkeitsabkommen; Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Kann definitive Rechtsöffnung gestützt auf ein österreichisches Urteil erteilt werden, in welchem eine Schweizer Gesellschaft zu Zahlungen an die österreichische Urlaubskasse für Bauarbeiter verpflichtet wurde? Begriff der Zivil- und Handelssache im Sinne von Art. 1 LugÜ und Abgrenzung von öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Anwendung auf den vorliegenden Fall (E. 3.1). Sachlicher Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und Beurteilung, ob die Leistungen der österreichischen Urlaubskasse darunterfallen (E. 3.2.1-3.2.3). Bedeutung des Gleichbehandlungsgebots gemäss Art. 9 Abs. 1 des Anhangs I des Freizügigkeitsabkommens für die Vollstreckung (E. 3.2.4). Arbeit; Arbeitnehmer; Urlaub; Urteil; Recht; Verordnung; Arbeitgeber; Kasse; Sozial; Schweiz; LugÜ; Entscheid; Urlaubsentgelt; Zivil; Forderung; Sicherheit; Urteile; Vollstreckung; Mitgliedstaat; Leistung; Urlaubskasse; Arbeitnehmern; Anspruch; öffentlich-rechtlich; System; Handelssache; Zuschläge; Richtlinie

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6297/2023Post (Übriges)Arbeit; Vorinstanz; Kurier; Gebühr; Ferien; Verfügung; Gebühren; Verfahren; Arbeitsvertrag; Kurierfahrer; Arbeitsbedingungen; Recht; PostCom; Verwaltungssanktion; Arbeitnehmer; Arbeitszeit; Mindeststandards; Verfahrenskosten; Vereinbarung; Rüebli; Bundesverwaltungsgericht; Vertrag; Gebührenreglement; Einhaltung
B-5454/2022ArbeitslosenversicherungArbeit; Arbeitszeit; Urteil; Kurzarbeit; BVGer; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitslosenkasse; Vertrauen; Arbeitszeitkontrolle; Quot;; Auskunft; Vorinstanz; Anspruch; Urteile; Arbeitgeber; Recht; Vertrauensschutz; Leistung; Praxis; Arbeitslosenversicherung; Rückforderung; Verfahren; Blockzeit; Arbeitsstunden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Andreas Donatsch, Viktor Lieber, Wolfgang Wohlers, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020
Andreas Donatsch, Viktor Lieber, Wolfgang Wohlers, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020