E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 328 ZGB vom 2024

Art. 328 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 328 A. Unterstützungspflichtige (1)

1 Wer in günstigen Verhältnissen lebt, ist verpflichtet, Verwandte in auf- und absteigender Linie zu unterstützen, die ohne diesen Beistand in Not geraten würden.

2 Die Unterhaltspflicht der Eltern und des Ehegatten, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners bleibt vorbehalten. (2)

(1) Fassung gemäss Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).
(2) Fassung gemäss Anhang Ziff. 8 des Partnerschaftsgesetzes vom 18. Juni 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2005 5685; BBl 2003 1288).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 328 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLD190001VerwandtenunterstützungspflichtBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Leistung; Kinder; Unterhalt; Notlage; Tochter; Gericht; Parteien; Verfahren; Anschlussberufung; Vater; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterstützung; Recht; Eltern; Kindsväter; Urteil; Klage; Vorschuss; Fragepflicht; Studium; Frist; Leistungen; önnte
ZHLE180041EheschutzGesuch; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Kinder; Gesuchstellers; Unterhalt; Beruf; Berufung; Mutter; Unterhalts; Woche; Parteien; Wohnung; Vorinstanz; Einkommen; Wochen; Ferien; Recht; Ziffer; Betrag; Schenkung; Familie; Noven; Urteil; Schenkungen; Kreditkarte; Kreditkarten; ührt
Dieser Artikel erzielt 48 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.455-Schweiz; Mutter; Beziehung; Beschwerde; Beziehungen; Beschwerdeführers; Urteil; Familie; Recht; Aufenthalt; Verwandte; Gehör; Person; Kinder; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwandten; Beilage; Migrationsamt; Schweizer; Bundesverwaltungsgerichts; Besuch; Voraussetzung; Abhängigkeit; Enkel
SOVWBES.2022.360-Schweiz; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführerinnen; Beziehung; Urteil; Recht; Familie; Bundesgericht; Schweizer; Familiennachzug; Vorinstanz; Entscheid; Aufenthalt; Gehör; Bundesgerichts; Beziehungen; Verwandte; Verwaltungsgericht; Rechtsprechung; Betreuung; Kinder; Lanka; Person; Eltern; Apos; Heimat; ünde
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 V 574 (9C_388/2013)Art. 11 Abs. 1 lit. d und Abs. 3 ELG; unentgeltliches Wohnen. Aus der abschliessenden Aufzählung der Tatbestände nicht anrechenbarer Einnahmen in Art. 11 Abs. 3 lit. a-f ELG folgt grundsätzlich, dass alle übrigen Leistungen Dritter, die einen substanziellen Beitrag, nicht notwendigerweise in Form finanzieller Mittel, an die Bestreitung der Lebenshaltungskosten der EL-ansprechenden oder -beziehenden Person darstellen, zu berücksichtigen sind, es sei denn, sie lassen sich keinem der in Art. 11 Abs. 1 lit. a-h ELG geregelten Sachverhalte zuordnen (i.c. Unentgeltlichkeit des Wohnens bei der Lebenspartnerin als "andere wiederkehrende Leistungen" im Sinne von Art. 11 Abs. 1 lit. d ELG qualifiziert; E. 3.3.3). Leistung; Wohnen; Leistungen; Lebenspartnerin; Mietzins; Einnahme; Urteil; Gemeinde; Einnahmen; Sinne; Person; Sachverhalt; Fürsorgecharakter; Wohnens; Ergänzungsleistungen; Personen; Ausgabe; Vorinstanz; Versicherungsgerichts; Mietzinsausgabe; Durchführungsstelle; Zusatzleistungen; AHV/IV; Unentgeltlichkeit; Ausgaben; Wohnung; Eigenmietwert; Rechtsprechung
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1166/2017BeiträgeVorinstanz; Beitrags; Nutzniessung; BVGer; Einsprache; Vermögen; Beiträge; Einkommen; Vermögens; Erwerb; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Nichterwerbstätige; Einspracheentscheid; Renteneinkommen; Parteien; Wesentlichen; Beitragsverfügung; Schweizer; Vater; Vermögenswerte; Antrag; Bundesverwaltungsgericht
F-3710/2016Sozialhilfe an AuslandschweizerHaushalt; Haushalts; Vorinstanz; Sozialhilfe; Person; Ehefrau; Schweiz; Ausland; Pflegesohn; Schweizer; Unterstützung; Brasilien; Verfügung; Berechnung; Budget; Bundesverwaltungsgericht; Haushaltsgeld; Haushaltshilfe; Personen; V-ASG; Richtlinien; Auslandschweizer; Akten; Recht; Aktenstück; Vorakten; Ausgaben; ücksichtigt

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.12Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO). Rechtsverzögerung (Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). Ungentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Recht; Akten; Verfahren; Rechtspflege; Verfahrens; Akteneinsicht; Bundesanwaltschaft; Gesuch; Interesse; Interessen; Datei; Gericht; Beschwerdeführern; Gehör; Apos;; Verfügung; Stick; Vermögenswert; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; USB-Stick; Anspruch; Dateien; Vermögenswerte; Gehörs; Dokumente; Beilage; Einsicht
BB.2008.46Séquestre (art. 65 PPF)Angeklagte; Angeklagten; Bundes; Apos;; Recht; Anklage; Über; Anstiftung; Verfahren; Entscheid; Zeuge; Kammer; Zeugnis; Gericht; Schweiz; Übersetzung; Bundesanwaltschaft; Anklageschrift; Recht; Urteil; Punkt; Bundesgericht; Person; Zeugen; Einvernahme; Hauptverhandlung; Aussage; Griechenland

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
KollerBasler 6. Auflage , Art.3282018
KollerBasler Kommentar ZGB I2010