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Obligationenrecht (OR)

Art. 320 OR vom 2024

Art. 320 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 320 Entstehung

1 Wird es vom Gesetz nicht anders bestimmt, so bedarf der Einzelarbeitsvertrag zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form.

2 Er gilt auch dann als abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber Arbeit in seinem Dienst auf Zeit entgegennimmt, deren Leistung nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist.

3 Leistet der Arbeitnehmer in gutem Glauben Arbeit im Dienste des Arbeitgebers auf Grund eines Arbeitsvertrages, der sich nachträglich als ungültig erweist, so haben beide Parteien die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis in gleicher Weise wie aus gültigem Vertrag zu erfüllen, bis dieses wegen Ungültigkeit des Vertrages vom einen oder andern aufgehoben wird.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 320 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA230002Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Arbeit; Vorinstanz; Kommission; Recht; Vereinbarung; Kläger; Klägers; Parteien; Vertrag; Bonus; Rechtsbegehren; Beklagten; Accelerator; Vertrags; Kommissionsansprüche; Behauptung; Berufungsbeklagte; Beweis; Arbeitsverhältnis; Entscheid; Berechnung; Abrechnung
ZHLA210037Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Vorinstanz; Recht; Parteien; Beklagten; Verfahren; Arbeitsvertrag; Klägers; Verfügung; Klage; Stellung; Arbeitsverhältnis; Arbeitsgericht; Vertrag; Stellungnahme; Entscheid; Berufungskläger; Sachverhalt; Zuständigkeit; Arbeitnehmer; Ausführung; Berufungsverfahren; Gericht; Ausführungen; Stunden; Verfahrens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2020.170-Arbeit; Unfall; Versicherung; Spital; Versicherungsgericht; Firma; Finger; AH-Nr; Rasen; Recht; Verletzung; Spitals; Akten; Unterlagen; Arbeitgeber; Verfügung; Ärzte; Arbeitgeberin; Notfall; Einsprache; Einspracheentscheid; Zeitpunkt; Arbeitsverhältnis; Parteien; Fingerkuppe; Anstellung; Leistung
SOZKBER.2021.17-Pflege; Berufung; Apos; Richtlinien; Betreuung; Recht; Betreuungsvergütung; Solothurn; Amtsgericht; Pflegegeld; Urteil; Berufungsklägerin; Kanton; Entscheid; Entschädigung; Gericht; Parteien; Vorinstanz; Einwohnergemeinde; Pflegeeltern; Forderung; Berufungsbeklagte; Tante; Zahlung; Berner; Verwandte; ändig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 63 (4A_442/2018)Art. 75 ATSG; Anwendbarkeit bei der Arbeitsvermittlung? Der Einsatzbetrieb kann sich mangels Arbeitgeberstellung nicht auf das Regressprivileg von Art. 75 ATSG berufen (E. 2). Arbeit; Arbeitgeber; Person; Einsatzbetrieb; Arbeitnehmer; Verleiher; Regress; Regressprivileg; Hinweis; Personal; Vorinstanz; Personalverleih; Unfall; Haftung; Zweck; Prämien; Haftungs; Unfallversicherung; Rückgriff; Wortlaut; Recht; Betrieb; Hinweise; Bundesgericht; Hinweisen; Auslegung; Definition; Gesetzes; Haftungsprivileg
141 III 159 (4A_530/2014)Art. 204 Abs. 1 ZPO, Art. 32 und 462 OR; persönliches Erscheinen zur Schlichtungsverhandlung; faktisches Organ; Vollmacht. Eine juristische Person kann sich im Schlichtungsverfahren nicht von faktischen Organen vertreten lassen (E. 2). Eine bloss bürgerliche Bevollmächtigung (Art. 32 ff. OR) reicht für das persönliche Erscheinen einer juristischen Person an der Schlichtungsverhandlung nicht aus. Abgrenzung zur kaufmännischen Handlungsvollmacht nach Art. 462 OR (E. 3). Organ; Schlichtung; Person; Schlichtungsverhandlung; Handlung; Klage; Organe; Handlungsvollmacht; Klagebewilligung; Erscheinens; Vorinstanz; Vertretung; Urteil; Schlichtungsbehörde; Entscheid; Voraussetzung; Organs; Handlungsbevollmächtigte; Vollmacht; Bundesgericht; Prozessführung; Gewerbe; Personen; Säumnis

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-668/2020Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Beschwerdegegner; Recht; Vertrag; Arbeitsvertrag; Verfahren; Urteil; Beschwerdegegners; Arbeitsverhältnis; Bewerbung; Täuschung; Zeitpunkt; Vorinstanz; Offenbarungspflicht; Arbeitgeber; Krankheit; Bundesverwaltungsgericht; Entschädigung; Verfahren; Willensmangel; Lebenslauf; Bereich
A-1893/2020Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse Bund (Übriges)Arbeit; Vorinstanz; Vertrag; Arbeitsvertrag; Recht; Verfügung; Leistung; Arbeitsverhältnis; Rente; Willensmangel; Täuschung; Pensum; Arbeitgeber; Urteil; Bewerbung; Verwaltungsgericht; Zeitpunkt; Einschränkung; Vertrags; Arbeitsvertrags; Einigung; Verfahren; Unverbindlichkeit; Bundesverwaltungsgericht; Kündigung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2016.115Arbeitsverhältnis beim Bundesverwaltungsgericht (Art. 36 Abs. 4 BPG).Arbeit; Bundes; Beschwerdegegner; Bundesverwaltung; Kündigung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Bundesverwaltungsgerichts; Person; Abteilung; Arbeitgeber; Akten; Verwaltung; Recht; Arbeitnehmer; Anwaltsprüfung; Arbeitsverhältnis; Gericht; Arbeitszeugnis; Verwaltungskommission; Diskriminierung; Verfahren; Beweis; Bundesverwaltungsrichter
BB.2017.65Aktenführung (Art. 100 StPO).Quelle; Medien; Schutz; Quellen; Akten; Journalist; Korrespondenz; Recht; Recht; Journalisten; Person; Medienfreiheit; Redaktionsgeheimnis; Ablage; Verfahren; Informationen; Quellenschutz; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Beschwerdekammer; Akten; Entscheid; Aktendossier; Zeller; Interesse

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Rudolph, PortmannBasler 7. Auflage , Art.3202020
Rudolph, PortmannBasler 7. Auflage , Art.3202020