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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 32 VTS vom 2022

Art. 32 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 32 Selbstabnahme

1 Die Zulassungsbehörde kann für Fahrzeuge mit einer Typengenehmigung oder einem Datenblatt das Ausfüllen des Prüfungsberichts und die Funktionskontrolle an Personen delegieren, die für eine einwandfreie Durchführung Gewähr bieten.

2 Diese Ermächtigung kann sich auf leichte Motorwagen, Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 3,50 t, Motorräder, Leicht, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge erstrecken.

3 Die Ermächtigung gilt nicht für Fahrzeuge, die von der typengenehmigten Ausführung abweichen.

4 Die Zulassungsbehörde führt Stichproben durch. Sie entzieht die Ermächtigung, wenn schwere oder wiederholte Mängel festgestellt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 32 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 12 194Art. 32 Abs. 4 VTS. Die vom Luzerner Strassenverkehrsamt an Private delegierte Befugnis zur Einzelprüfung vor der Verkehrszulassung von Motorfahrzeugen (Selbstabnahme) hat nicht die Qualität einer Konzession, sondern ist eine Beleihung (bzw. Belehnung) einer öffentlichen bzw. im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe an einen Privaten und kann von der Behörde im Sinn einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gegebenenfalls wieder entzogen werden. Frage der Verhältnismässigkeit eines bloss befristeten Entzugs der Befugnis zur Selbstabnahme.Prüfung; Fahrzeug; Selbstabnahme; Strassen; Strassenverkehr; Verwaltung; Fahrzeuge; Recht; Strassenverkehrsamt; Befugnis; Verfügung; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Kanton; Zulassung; Formular; Aufgabe; Prüfungsbericht; Sachverhalt; Voraussetzung; Behörde; Widerruf; Kilometer; Typengenehmigung; Prüfungsberichte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGIV-2009/112Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 30 Abs. 1, 32 VTS (SR 741.41). Anspruch Fahrzeug; Strasse; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Prüfung; Recht; Quot; Gallen; Eingabe; Mängel; Kontrolle; Fahrzeugausweis; Verkehr; Rekurrent; Rekurrentin; Schifffahrtsamt; Person; Personen; Kanton; Prüfung; Strassenverkehrsamt; Schweiz; ürzt:; Vereinbarung; Prüfungen; Verwaltungsrekurskommission; Personenwagen; Stempel; Zulassung
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