Art. 32 VI. Eintragung in die Zivilstandsregister
1 Eine ausländische Entscheidung oder Urkunde über den Zivilstand wird aufgrund einer Verfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde in die Zivilstandsregister eingetragen.
2 Die Eintragung wird bewilligt, wenn die Voraussetzungen der Artikel 25–27 erfüllt sind.
3 Die betroffenen Personen sind vor der Eintragung anzuhören, wenn nicht feststeht, dass im ausländischen Urteilsstaat die verfahrensmässigen Rechte der Parteien hinreichend gewahrt worden sind.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240010 | Errichtung Vormundschaft / Ernennung Vormundin | Bezirk; Bezirksrat; Vater; Mutter; Kindes; Entscheid; Recht; Schweiz; Geburtsurkunde; Urteil; Vaters; Vormundschaft; Hinwil; Sinne; Anerkennung; Vaterschaft; Gericht; Zivilstand; Sorge; Urkunde; Person; Kanton; Kantons; Schweizer; Kindesverhältnis; Personen; Rechtsmittel; Vormundin; Kamerun; ützt |
ZH | LF150042 | Berichtigung Zivilstandsregister | Berufung; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Vater; Recht; Verfahren; Berufungsbeklagten; Urteil; Gesuch; Bezirksgericht; Zivilstandsamt; Bülach; Entscheid; Vaterschaft; Anerkennung; Gericht; Eintragung; Winterthur; Berufungsklägers; Eingabe; Zivilstandsregister; Vertreter; Gesuchsgegner; Rechtspflege; Befangen; Stellung |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2018.00293 | Die Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 heirateten 2011. 2017 ersuchte der Beschwerdegegner 1 beim Zivilstandsamt ihres damaligen (ausserhalb des Kantons Zürich gelegenen) Wohnsitzes um Eintragung eines rechtlichen Kindsverhältnisses zwischen ihm und der Beschwerdegegnerin 3, der 2008 vorehelich geborenen Tochter der Beschwerdegegnerin 2. Dies wurde - aufgrund früher gemachter Angaben während des Ehevorbereitungsverfahrens - abgelehnt. Innert kurzer Zeit nach dem Entscheid gelangte der Beschwerdegegner 1 an ein in seinem Heimatstaat gelegenes Standesamt und erwirkte die Vaterschaftsanerkennung bezüglich der Beschwerdegegnerin 3. Daraufhin ersuchte die Beschwerdegegnerschaft an ihrem neuen Wohnsitz (Kanton Zürich) um Eintragung der im Heimatstaat erfolgten Anerkennung im schweizerischen Personenstandsregister. | Recht; Anerkennung; Kinds; Schweiz; Vater; Entscheid; Beschwerdegegner; Kindsanerkennung; Vaters; Privatrecht; Beschwerdegegners; Staat; Ausland; Entscheidung; Vaterschaft; Voraussetzung; Rechtsordnung; Gesetzes; Ordre; Adoption; Zivilstand; Voraussetzungen; Gefälligkeitsanerkennung; Behörde; Staats; Kommentar; ändig |
SO | VWBES.2019.213 | Registereintragung Leihmutter | Leihmutter; Mutter; Kinder; Geburt; Recht; Schweiz; Eltern; Vater; Urteil; Minnesota; Entscheid; Schweizer; Gericht; Staat; Leihmutterschaft; Person; Kindes; Elternteil; Personen; Zivilstand; Personenstandsregister; Beschwerde; Kindsverhältnis; Vaters; Bundesgericht; Schweizerische |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 III 328 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 4 FMedG; Art. 27 Abs. 1, Art. 32 und 70 IPRG; Art. 45 Abs. 2 Ziff. 4 und Art. 252 Abs. 1 ZGB; Art. 7 und 8 ZStV; Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public. Eine kalifornische Geburtsurkunde kann nicht anerkannt werden, wenn die verurkundeten Kindesverhältnisse zu genetisch nicht verwandten Eltern in Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes entstanden sind (E. 2-8). | Kindes; Recht; Geburt; Leihmutter; Kindesverhältnis; Kinder; Anerkennung; Leihmutterschaft; Eltern; Schweiz; Ordre; Person; Urteil; Kindesverhältnisse; Personen; Adoption; Personenstand; Geburtsurkunde; Mutter; Personenstandsregister; Geburtsurkunden; Vater; Entscheid; Bezug; Kindeswohl; Ausland; Wunscheltern |
141 III 312 | Art. 8 EMRK; Art. 2, 3 und 7 KRK; Art. 119 Abs. 2 lit. d BV; Art. 27 Abs. 1 und Art. 32 IPRG; Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils. Ein kalifornisches Vaterschaftsurteil, welches das mittels Leihmutterschaft begründete Kindesverhältnis zu eingetragenen Partnern feststellt, kann bei Umgehung des schweizerischen Leihmutterschaftsverbotes nur mit Bezug zum genetischen Elternteil anerkannt werden (E. 3-8). | Kindes; Leihmutter; Recht; Leihmutterschaft; Kindesverhältnis; Anerkennung; Geburt; Vater; Beschwerdegegner; Urteil; Ordre; Vaters; Kindesverhältnisse; Schweiz; Kindesverhältnisses; Vaterschaft; Eltern; Mutter; Geburtsurkunde; Partner; Gericht; Vaterschaftsurteil; Kalifornien; Rechte; Entscheid; Eizelle; Ausland |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Zurich | 1993 |