Art. 313 ZPO vom 2024
Art. 313 Anschlussberufung
1 Die Gegenpartei kann in der Berufungsantwort Anschlussberufung erheben.
2 Die Anschlussberufung fällt dahin, wenn:a. die Rechtsmittelinstanz nicht auf die Berufung eintritt;b. (1) …c. die Berufung vor Beginn der Urteilsberatung zurückgezogen wird.
(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), mit Wirkung seit 1. Jan. 2025 ([AS 2023 491]; [BBl 2020 2697]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 153 (4A_479/2018) | Art. 104 ff. und 313 ZPO; Anschlussberufung, Kostenverteilung. Fällt eine Anschlussberufung infolge des Rückzuges der Berufung dahin, hat grundsätzlich der Hauptberufungskläger dem Anschlussberufungskläger die diesem in Zusammenhang mit der Anschlussberufung entstandenen Kosten zu ersetzen. Wenn mit der Anschlussberufung eigenständige Anträge gestellt wurden, kann sich eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, worüber das Gericht nach Ermessen entscheidet (E. 3). | Anschlussberufung; Berufung; Prozesskosten; Verfahren; Urteil; Recht; Gericht; Rückzug; Vorinstanz; Verteilung; Zivilprozess; Ermessen; Aufwand; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Hauptberufungskläger; Anschlussberufungskläger; Parteien; Obergericht; Berufungsverfahren; Dahinfallen; Rechtsmittel; Kostenverteilung; Grundsatz; Klage; Parteientschädigung; Kommentar; Rückzuges; Zusammenhang |
143 III 153 (4A_595/2016) | Art. 312 Abs. 1 und Art. 313 ZPO; Zustellung der Berufung an die Gegenpartei; Anschlussberufung. Zustellung der Berufung an die Gegenpartei zur schriftlichen Stellungnahme; Grundsätze. Begriffe der offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Berufung nach Art. 312 Abs. 1 ZPO. Voraussetzungen und Zweck der Anschlussberufung (E. 4).
| Berufung; Anschlussberufung; Antwort; Recht; Urteil; Frist; Zustellung; Entscheid; Rechtsmittel; Schweizerische; Vorinstanz; Berufungsantwort; Zivilprozessordnung; HUNGERBÜHLER/BUCHER; Beklagten; Stellungnahme; STERCHI; GASSER/RICKLI; JEANDIN; SPÜHLER; Rechtsmittelinstanz; Berufungskläger; Urteils; Kommentar; Sutter-Somm; REETZ/THEILER |